Zahnarztgeschädigte erleben vor Gericht Entmündigung und Willkür  - eine Fortsetzung des Missbrauchs

Wehe Ihnen, wenn  stutenbissige, offensichtlich unbefriedigte Richterinnen oder ähnlich frustrierte Richter-  in jedem Fall Analphabeten, die nicht in der Lage sind, einfachste Texte richtig zu lesen oder gar logisch zu erfassen -  im Hause Justitia ihr Unwesen treiben!   

Der Rechtsanwalt des ZAs ist fast immer nicht nur Jurist, sondern hat auch eine Ausbildung als ZA.

Das bedeutet nicht nur ,dass das Gericht sich von diesem beeinflussen lässt, weil er ja "fachkundig" ist. Das bedeutet aber auch, dass er - als ZA - alle Trick kennt, wie man lügen und betrügen, Tatsachen verdrehen und vom eigentlichen Klagevorbringen abbringen kann, dass sich das Gericht in dem ganzen Durcheinander gar nicht mehr zurechtfindet - und im Laufe des Verfahrens - nachweislich - immer nur den Vortrag der Zahnarzt-Seite, teilweise wörtlich als "unstreitig" hinstellt, obwohl streitig.

Jeder "normale" Patienten-Anwalt wird plattgemacht, weil der von Zahnmedizin keine Ahnung hat. Dass ein Patienten-Anwalt von Zahnmedizinischem keine Ahnung hat, ist noch verzeihlich: dass er sich aber kein bisschen bemüht, an diesem Defizit zu arbeiten und sein Wissen erweitert, um seinen Mandantn würdig zu vertreten - DAS werfe ich Anwälten vor!  Denn die werden so zusammengefaltet - und sie merken es gar nicht.

Ich habe nicht nur einmal erlebt, dass ein Richter sich den Text für das Protokoll vom Anwalt des ZAs diktieren lässt.

Die Patientenseite wird grundsätzlich wegen angeblich  fehlender Fachkunde sowieso nicht gewürdigt. Sie können noch so viel Fachwissen haben: Sie, Patient,  k ö n n e n   Fachwissen nicht haben, so die Meinung von Gerichten. Sie werden entmündigt. Das ist die Regel.

Urteile oder Beschlüsse werden textlich so abgefasst, dass z.B. ein BGH-Anwalt , der sich grundsätzlich nur diese Unterlagen ansieht und auswertet, nichts finden kann, was eine Zulassung für eine Revision rechtfertigen könnte. Wenn BGH-Anwälte in ihrer großen Arroganz ein Mandantengespräch nicht suchen, weil auch sie meinen, der kanns ja nicht besser wissen, wird es niemals so weit kommen, dass der BGH einmal gefordert wird, in Sachen Gerichtsgutachter (beide Seiten in den Blick nehmen und neutral bewerten) und "Mündigkeit" eines Patienten vor Gericht (was bedeutet, auch seine Beweise werden in den Blick genommen und er wird nicht nur angehört, sondern das Gericht setzt sich mit seinem Vortrag auch inhaltlich auseinander) mit einem eindeutigen Leitsatz eine einheitliche Rechtsprechung möglich zu machen. Und das ist gewollt!

Beitrag wird ergänzt - mit Fallbeispielen