HOCHGIFTIGES  durfte ungeprüft nicht 

am Menschen eingesetzt werden 

KEIN Zahnarzt hat sich an dieses Gesetz gehalten!

Und nun wird dieses Vorgehen legalisiert und spielt diesen Straftätern in die Hand durch die Gesetzesänderung des 

Arzneimittelgesetzes vom 01. 09.2020


Alle Zahnarztgeschädigten WISSEN, dass Dentalmaterialien jeglicher Art und "Pflegematerialien" (z.B. bei Zahnreinigungen etc.) zu schlimmsten allergischen Reaktionen und die Folgeschäden führen. Wann immer ICH ZÄ darauf aufmerksam gemacht habe, haben sie gelogen, dies zu melden: Sie bekommen dies Materialien oftmals kostenlos zum TESTEN AM PATIENTEN oder zu Verzugspreisen...warum sollten sie sich diese Ersparnis nehmen lassen? Diese Materialien wurden nie, allenfalls im Reagenzglas "getestet"....Zahnpatienten sind ideale "Versuchskaninchen"....und niemand schaut hin! Man wird für verrückt erklärt, psychische Probleme werden herbeigezaubert...das funktioniert wunderbar!

Ich klage an - und werde dies nicht lassen!

Ausschnitt aus dem Artikel  : https://uncut-news.ch/2020/09/01/horror-fatale-aenderung-des-arzneimittelgesetzes-ab-1-9-2020/

Das bedeutet: was Mediziner nach meinen bisherigen Erfahrungen am eigenen Leib und nach umfangreichen Recherchen und Fallgeschichten ohnehin schon IMMER getan haben - gegen das Gesetz! - wird nun legalisiert. Das KANN ich aufgrund meiner L.Geschiche nicht nur für mich behalten. Wer noch nicht die Bekanntschaft mit solchen Machenschaften gemacht hat: Gratulation. Aber das bedeutet auch, dass die zu denen gehören, die meinen, was wir (viele, viele, die noch in einer Dunkelziffer mit mir gemeinsam dümpeln) erzählen, seien Märchen und entbehrten jeglicher Substanz. Mehr an dieser Stelle nicht. Ich sage rechtzeitig Bescheid, wenn ich damit öffentlich werde.

 

BISHER IM ARZNEIMITTELGESETZ:

§ 45. (1) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Personen, die einen Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, nicht durchgeführt werden. (2) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Personen, die auf gerichtliche oder behördliche Anordnung angehalten oder gemäß dem Unterbringungsgesetz untergebracht sind, nicht durchgeführt werden.

Das wurde jetzt geändert....jetzt ist das alles erlaubt! Gesetzlich untermauert!

Quelle: Uncut News (nur eine von vielen!) 

Zwar wird gesagt, es handele sich um eine "Sonderregelung" für Arzneimittel für die Dauer der Pandemie mit COVID-19, aber "hahaha"...da werden sich schon Mediziner finden, die Schlupflöcher sehen werden.


Änderung Arzneimittelgesetz 01.09.2020 S.1




Änderung Arzneimittelgesetz 01.09.2020 S.2