Der  Zahnpatient vor Gericht 

mundtot wegen 

"fehlender Fachkunde" 


Gerichte  entscheiden  in  der  Regel 

immer  nur  einseitig,  und  das 

"Im  Namen  des  Volkes"




Als Zahnpatient werden Sie von den Patientenberatern, Verbraucherzentralen usw.  verarscht: Sie sollen dokumentieren, sammeln, archivieren, Beweise vorlegen können....aber: Vor Gericht zählt das alles nicht. 



Sie können als Patient noch so gut dokumentiert haben, mit Fotos, Videos, gesammelte Provisorien als Nachweis für Pfusch usw.: weder werden diese Beweise auch nur im geringsten beachtet, noch werden Ihre Aussagen - so Sie denn überhaupt zu Wort kommen sollten - ernstgenommen. denn: Ihnen fehlt die Fachkunde.  Sie haben nicht Zahnmedizin studiert, also können Sie zu Ihrem Körper, zu beweisenden Nachweisen usw. ja gar nichts sagen. 



Wenn also ein Gericht seiner Vorschrift nachkommt, einen Patienten "sprechen" zu lassen - man nennt das "rechtliches Gehör" -  können Sie getrost darauf vertrauen, dass dieses absolut KEINE Bedeutung hat. Das Gericht erfüllt lediglich eine gesetzliche vorgeschriebene Pflicht, das Recht des Patienten, gehört zu werden....damit das im Protokoll stehen kann.



Anwälte hingegen sollen einen Sachvortrag vorlegen. Und welcher Anwalt hat Ahnung von Zahnmedizin? Zugegeben einige Anwälte haben tatsächlich Zahnmedizin als Studienfach gehabt, aber: die sitzen natürlich auf Seiten der ZÄ und bei den Versicherungsgesellschaften! Die sind nicht etwa bei Patientenanwälten zu finden! Und die sogenannten Patientenanwälte sind wie alle anderen angeblichen "Fachanwälte" nicht gerade versiert in Sachen Zahnmedizin. Welche Freude für die Anwälte, die tatsächlich etwas von der Materie verstehen!! Nicht etwa, dass sie recht haben, wenn sie vortragen, der ZA habe alles richtig gemacht! Nein, nein....aber sie kennen sich so gut aus und sie kennen alle Tricks, wie man was so hinstellen kann, dass massive Behandlungsfehler und Körperverletzung, als "völlig korrekte zahnmedizinische Behandlung" den ANSCHEIN hat.


Und die zahnärztlichen Sachverständigen sind nicht anders. Will heißen: das Gericht ist zwar verpflichtet, alle Aspekte, also auch den Vortrag und mögliche prägnante Beweise eines Zahnpatienten zu beachten für die Entscheidung "Im Namen des Volkes". Aber Gerichte beachten ausschließliche den Vortrag des ZAs, des SV und des "versierten" und der Zahnmedizin mächtigen , studierten Anwalt.  



Der Patient, dessen Körper Schaden erlitten hat, sehr oft einen Schaden fürs Leben und sehr häufig auch mit voller Absicht von ZÄn zugefügt, damit kostenintensive Behandlungen die Folge sein müssen (!) , interessiert vor Gericht NIEMANDEN.  Ein Gericht entscheidet nur einseitig! Die wenigen Ausnahmefälle, die dann als "Standard" durch die Medien gehen, sind eben NICHT Standard!


Alles, was ein Patient vor Gericht vorträgt bzw. durch seinen Anwalt vortragen lässt, was er, weil das Gesetz des "rechtliche Gehör" vorschreibt, möglicherweise "sagen" darf, was er an prägnanten Beweisen vorlegen kann, was er sorgfältig dokumentiert hat, auch fotografisch: das alles wird völlig ignoriert!


Gerichte in Zahnarztprozessen entscheiden in der Regel EINSEITIG! Und das immer "Im Namen des Volkes"!