EIGENANTEIL  bei der Krankenkasse? ANTRAG   AUF  BEFREIUNG 

- aber nur, was über den 

Pflicht-Eigenanteil hinaus geht - 


EIGENANTEIL zahlen bei der Krankenkasse - Zuzahlung trotz bereits hoher monatlicher Beiträge - Info zum ANTRAG AUF BEFREIUNG

Ich musste im August 2019 in die Notaufnahme. Man hat mich dabehalten wollen, obwohl ich nach Hause wollte. Da es ein Wochenende war, und Laborbefunde erst am Montag vorliegen würden und zuständigen Ärzte auch erst an diesem Tag wieder "aktiv" waren, blieb ich dort von Freitagabend bis Montagmittag.

 


Wenn ich nun annahm, die Kosten seien mit meiner monatlichen freiwilligen Zahlung abgegolten, wurde ich bald eines besseren belehrt: ich bekam Anfang November eine Rechnung meiner KK (DAK) und sollte 30,00 Euro Eigenanteil bezahlen. Natürlich war ich geschockt, denn ich zahle ziemlich viel für eine Rentnerin, und ich habe aus diversen Gründen Arztpraxen in den letzten 3-4 Jahren gemieden wie die Pest, auch wenn es mir nicht gut ging/geht.

 

 


Ich las dann im Internet, dass man sich von diesem Eigenanteil befreien lassen kann, wenn absehbar ist, dass man im Laufe eines Jahres den zulässigen Höchstbetrag, der einem abgeknöpft werden darf, überschreiten wird. Wenn dieser Höchstbetrag voraussichtlich NICHT überschritten wird, braucht man diesen Antrag gar nicht zu stellen. Es ist aber möglich, sollte der Höchstbetrag dann doch überschritten werden - was dann nicht voraussehbar war -, diese Befreiung auch denn noch zu beantragen. Also die, die ÜBER DEN HÖCHSTBETRAG hinaus geht! Nicht etwa den gesamten Eigenanteil. Das ist leider im Internet an allen gefundenen Stellen nicht sehr deutlich gemacht! Zahlemann & Söhne halten immer die Hand auf...und das kann ziemlich viel werden.
Auf Nachfrage klärte mich der nette Mitarbeiter (DAK) auf. Anhand eines Beispiels eines Rentners mit zusätzlich dem Regelsatz der Grundsicherung. Der muss dann IMMER (!) 2 % Eigenanteil zuzahlen . Wenn der Regelsatz z.B 442,00 € beträgt x 12 Monate = 5.304,00 € / davon 2% ergibt 106,08 €. Bis zu 106,08 € muss der Rentner also von seinem wenigen Geld zuzahlen. Alles , was über diesen Betrag hinaus geht, muss er nicht mehr zahlen. Und dafür wäre dann der hier vorgestellte Antrag auf Befreiung.

 

 

Noch einmal: NUR DAS, WAS ÜBER DIESEN PFLICHTANTEIL HINAUS GEHT !!

 


Alle Infos für diese Regelungen hat mir der freundliche Mitarbeiter zugeschickt, damit ich mich mal damit vertraut machen kann. Denn, wie gesagt, im Internet ist vieles missverständlich.

 


Ich füge allen Interessierten diese Infos hier als Foto bei.

 

 

Davon ausgehend, dass dieses auch bei anderen KK so - oder so ähnlich - gehandhabt wird, ist das vielleicht schon eine kleine Hilfestellung.
Ich finde es aber eine Schweinerei - so viel Beitrag im Monat zu zahlen, und dann doch noch zur Kasse gebeten zu werden, wenn man mal bestimmte Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen muss.