Die zahnärztliche Rechnung 

Sie versuchen es immer wieder! 

Der Betrug 

"Implantate:  Arbeiten  für zweiphasige berechnet, obwohl einphasige"

Sowohl der ZA als auch der ZT haben einen immensen Aufwand, wenn zweiphasige Implantate mit Prothetik versorgt werden sollen. Dass solcher Aufwand entsprechend honoriert werden muss, liegt auf der Hand. Und daran ist auch nichts zu bemängeln.
Wenn Sie allerdings von 5 Implantaten insgesamt 3 einphasige im Mund haben und nur 2 zweiphasige, die der ZA in seiner Rechnung aber durchweg 5x die Arbeit für zweiphasige Implantate als Zeit- und Kostenfaktor einträgt, dann ist das schlichtweg BETRUG!
In meinem Fall hatte ich bei Beginn der Behandlung und auch nochmal zwischendurch, weil der ZA meine Information "vergessen" hatte, darüber informiert, welche Implantatsysteme sich in meinem Mund befinden.
Nicht nur habe ich mündlich unterrichtet, sondern auch eine Kopie des Implantatpasses für die beiden zweiphasigen Implantate sowie alle Informationen zu den drei einphasigen Implantaten - mit Bildchen und Schrift - dem ZA in die Hand gedrückt....dass er das also "vergessen" konnte, war schon zu Beginn der Behandlung recht fragwürdig....
Einzelheiten folgen - auch bebildert, aber hier nur zur Info "zahnärztliche Rechnung" und BETRUG:
Ausschnitt der Berechnungen für 5 zweiphasige Implantate - obwohl es nur 2 zweiphasige Implantate zu versorgen galt.
Merke: einphasige Implantate sind so versorgbar, wie ganz normale Zahnstümpfe auch - der Aufwand ist erheblich geringer. Das bedeutet aber auch: weniger GELD.


Auch hierzu mehr Infos demnächst.


Hier das Beispiel:


Nur bei den Implantaten 45 und 47 handelt es sich um zweiphasige Implantate. Die Implantate 17, 14 und 24 sind einphasige. Diese hätten wie "normale" Überkronungen von Zahnstümpfen berechnet werden müssen.

Sie können sich bei den labortechnischen Leistungen einmal selbst ausrechnen, wie viel mehr GELD in die Kasse des ZAs fließt, weil er alle 5 Implantate als zweiphasige (hoher Zeit- und Kostenaufwand) angegeben und abgerechnet hat! 

Aufpassen und aufmerksam sein!!!

Meinen ZA informiert: Nobel Direkt (genaue Angaben, zur Größe) Implantat 17, 14 und 24



Camlog Implantat 45 und 47


Ich denke, noch präziser kann man einen ZA nicht informieren. Abgesehen davon (er)kennt ein Implantologe auch ohne diese Angaben einphasige oder zweiphasige Implantate.

Und auch ein Patient kann solche Implantate unterscheiden, auch wenn ihm gerne unterstellt wird, er könne sowas gar nicht unterscheiden, weil ihm "die Fachkunde fehlt". Der Patient wurde vorher darüber informiert, der Patient war dabei (!!) , der Patient ist nicht so doof, wie ihn ZÄ und Rechtsprechende gerne haben wollen. Und auch hieran zeigt sich ganz deutlich der Widerspruch der angeblichen "Bemühungen", mit einem Patienten "auf Augenhöhe" kommunizieren zu wollen. Mündigkeit wird einem Patienten  von vornherein abgesprochen. Vor der Behandlung, während der Behandlung, nach der Behandlung...und im Ernstfall vor Gericht von den Rechtsprechenden. 


Der BGH hat Leitsätze geschaffen, die Patientenrechte null und nichtig machen, und die Politiker, die meinten, mit einem Patientenrechtegesetz die Rechte eines Patienten "gestärkt" zu haben, haben übersehen, dass Rechte, die es im Grunde gar nicht gibt, nicht gestärkt werden können. Denn das, was bei sehr genauem Lesen im Gesetzestext ohne Hinterfragen genauso wieder übernommen wurde, sind nach wie vor NICHT-RECHTE.