Der  Zahnpatient vor Gericht

 

"rechtliches Gehör" ? 

Das Gericht ist verpflichtet, einem Geschädigten dieses Recht einzuräumen. 


Aber das geschieht ausschließlich, damit dies im Protokoll als "erledigt", "Pflicht nachgekommen" niedergeschrieben werden kann



Jedweder Vortrag eines geschädigten Zahnpatienten wird und  bleibt 

weiterhin ignoriert.




 

Gerichte  entscheiden  in  der  Regel 

demzufolge immer    einseitig,  und  das 

"Im  Namen  des  Volkes"  


Hier darf man sich einmal die Frage erlauben: ist der geschädigte Patient noch "Volk"? 

Oder überhaupt noch Mensch?