Patientenunterlagen
zahnärztliche Dokumentation erbitten
Lassen Sie sich nicht beirren, Sie haben das Recht, Ihre Behandlungsunterlagen einzufordern. Inzwischen ist dieses Recht von Gesetzen untermauert. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, denn: Nur so können ZÄ lernen, dass sie Gesetze nicht ständig übergehen dürfen!
Lassen Sie dem ZA nicht zu viel Zeit, nachdem Sie Ihre Bitte vorgetragen haben, denn er tut nur so, als wisse er nichts von diesem Gesetz. Das ist Zeitschinderei, um alles aus der Dokumentation zu entfernen, was im tatsächlichen Streitfall gegen ihn ausgelegt werden könnte. Das ist der einzige Grund, weshalb er sich "dumm" stellt und angeblich - auch im Jahr 2018 - von diesem Gesetz noch nichts gehört haben will!
Haben Sie keine Scheu und nehmen Sie, wenn nötig, allen Mut zusammen, eine Kopie der zahnärztlichen Dokumentation( Ihre Patientenakte) zu erbitten. Heutzutage ein Ausdruck der digitalen Dokumentation. Sie dürfen diese auch vom Monitor abfotografieren, falls - und das ist eine der Ausreden für die Verweigerung der Herausgabe - das "System" solche Ausdrucke nicht anfertigen kann.
Gerade schrieb mir jemand, dass ich sowas doch nicht "mitten in einer Behandlung" machen darf und dann damit rechnen muss, dass der ZA sich vor den Kopf gestoßen fühlt keine oder nur noch schlechte Arbeit abliefert. Und das Patienten sich nicht trauen, deshalb nach dieser Unterlage zu fragen. Er fühlte sich von mir "auf den Schlips getreten", weil ich ihn bat, dies auf seinen Webseiten auch einmal deutlich Patienten zu nahezubringen, damit siesich am "Umlernen" der ZÄ aktiv beteiligen. Denn wenn niemand nachfragt, können ZÄ auch nicht dazulernen (obwohl ich natürlich weiß, dass sie DAS gar nicht lernen wollen). Ich habe also lediglich darauf hinweisen wollen, dass sich nichts ändern kann, wenn Patienten weiterhin Angst haben, ihre Unterlagen in Kopie zu "erbitten". Ja, auch "mitten in der Behandlung"!! Und ich es gut fände, wenn er, der mit diesem Thema auf seinen Webseiten "unterwegs" ist, dies deutlich beleuchtet. Nur so können auch ZÄ lernen, dass sie Gesetze nicht (weiterhin) übergehen dürfen und/oder, nur weil ein Patient davon Gebrauch macht, (noch) schlechtere Arbeit abliefern.
Die Herausgabe von Patientenunterlagen in Kopie steht Ihnen gesetzlich zu. Und zwar sofort.
Warten Sie einige Tage, nachdem Sie Ihr Ansinnen vorgetragen haben, kann - bzw. wird! - es passieren, dass tunlichst alles herausgenommen wird, was irgendwann einmal gegen den ZA ausgelegt werden könnte. Oder etwas hineingeschrieben wird, was vergessen wurde - oder anderes. Und nur das ist der Grund, weshalb ZÄ sich "dumm" stellen und von diesem Gesetz "nichts wissen" wollen.
Wenn Patienten sich nicht trauen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, KANN auch ein ZA nicht lernen, dass er zur Herausgabe solcher Kopien gesetzlich verpflichtet ist. Diese Chance muss man ihm "einräumen".
Und sollte es so sein - und ja, so ist das heute noch! - dass der ZA dies als Misstrauensvotum sieht und als "Störung der Vertrauensbasis" sieht, Sie entsorgt oder zwar weitermacht aber (noch) schlechtere Arbeit an Ihrem Körper abliefert, dann ist das nur ein Hinweis und ein Beweis, dass die schönen Patienten-RECHTE und das schöne "Patientenrechtegesetz" noch immer absolut nichts wert sind!
Ja, es ist vielleicht Misstrauen....aber auch der ZA misstraut Ihnen, wenn er Ihre Unterlagen nicht herausrücken will.
Warum denn, will er das nicht?
Falls sich während der Behandlung etwas ändert oder "falsch gelaufen ist", wird nachweislich gerne in der vorherigen Dokumentation das eine oder andere so geändert, dass dieses Änderungen oder die Fehler wieder systematisch "passen"…. Das ist, das vermuten Sie ganz richtig, eine nicht erlaubte Manipulation und FÄLSCHUNG von Unterlagen und strafbar. Aber sie tun es immer wieder. Du es ist ein Märchen, dass man an digitalen zahnärztlichen Dokumentationen nichts "unbemerkt" ändern kann. Man kann!! Und wie! Die Softwares sind da sehr ausgeklügelt! Und die Gedankengänge Ihres ZAs sowieso.
Und deshalb ist es so wichtig, das Zahnpatienten von Zeit zu Zeit, nach gewissen Behandlungsabschnitten, einen aktuellen Ausdruck erbitten. Logisch, dass ZÄ das nicht möchten aus oben genannten Gründen. Denn dann ist überhaupt nichts mehr zu ändern später.
Haben Sie, lieber Zahnpatient, den Mut, Kopien dieser Dokumentation zu erbitten - und lassen Sie sich nicht mit Ausreden abwimmeln!
Auch im Jahr 2018 wird diese Herausgabe noch verweigert mit unglaublichen Ausreden und immer "das hat noch nie ein Patient erbeten" oder "da muss ich erstmal das Rechtliche klären" oder "Da muss ich erstmal bei der ZÄK nachfragen"...usw.
Neulich sagte ein ZA zu mir: "ich weiß nur, dass ich solche Unterlagen im Streitfall herausgeben muss"...Ich wage zu bezweifeln, dass nach inzwischen fünf Jahren "Patientenrechtegesetz" ZÄ noch immer nicht darüber informiert sein wollen, dass der Patient das Recht hat, zu jeder Zeit Kopien seiner Unterlagen zu erbitten und der ZA dieser bitte UMGEHEND nachzukommen hat - nicht erst, wenn er sich nach dieser Bitte Zeit genommen hat, möglichst vieles aus der Dokumentation zu entfernen, was im tatsächlichen Streitfall zu seinem Nachteil gereichen würde.....!!!
Also, liebe Patienten: wenn Sie nicht fragen, geben Sie dem ZA keine Möglichkeit, dazuzulernen. Und die Herausgabe von Patientenunterlagen sollte zu jeder Zeit erbeten werden dürfen - ohne dadurch irgendwelche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Dass Zahnpatienten diesbezüglich ENDLICH aktiv werden müssen, zeigt ein Artikel der Ärzte-Zeitung aus dem Jahr 2016. Dort wird gesagt, dass nach einer Studie, wie das Patientenrechtegesetz angenommen wird bzw. ob sich etwas geändert hat: "Zahlen zu der Frage, wie oft den Patienten die Einsichtnahme in die Patientenakte verwehrt wird, gebe es keine".
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/arzthaftung/article/923489/patientenrechte-momentan-alles-butter.html
Das kann bedeuten, dass Patienten bis heute nicht nach Kopien der ärztlichen Dokumentation fragen, aber auch, dass die Ausführenden dieser Studie gar nicht wussten, wie sie an solche Infos überhaupt kommen können! Denn diejenigen, die solche Studien durchführen, wissen oftmals gar nicht, worum es geht....
Update:
Vor einer Woche hatte ich um eine Kopie der zahnärztlichen Dokumentation gebeten - wurde mir verweigert. Begründungen - haarsträubend!
Heute erneut nachgefragt - Herausgabe von Kopie verweigert. Begründung - haarsträubend: Nachfrage des ZAs bei ZÄK (weil unsicher "wegen der rechtlichen Lage" - im Jahr 2018! muss der ZÄ bei der ZÄK nachfragen???) hat ergeben: "die Mitarbeiterin der ZÄK Hamburg wusste nicht Bescheid, sie konnte sich das aber nicht vorstellen, auch wegen der neuen Datenschutzverordnung..ihre Kollegin ist im Urlaub"....der zweite ZA kommt hinzu: "Patientenunterlagen herausgeben? Sowas machen wir nie".
Ein Arzt ist gerade als Patient im Nebenzimmer - der wird gefragt. "Nein, nein, sowas ist nicht üblich".......da fällt mir nichts mehr ein. Denn jetzt wird's schlichtweg peinlich.
Mit der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) müssen sich Ärzte richtig warm anziehen: gerade solche sehr persönlichen Daten, wie Behandlungsunterlagen MÜSSEN sie sogar den Patienten aushändigen. Und zwar ohne, dass sie noch irgendwelche Begründungen verlangen oder anders "herumeiern".
Dass Zahnpatienten ENDLICH aktiv werden und nach ihren Patientenunterlagen (zahnärztliche Dokumentation) fragen und diese Forderung durchsetzen, ist zwingend notwendig, denn im oben genannten Artikel wird deutlich gesagt, dass die Bundesregierung derzeit keinen Grund sieht, DIE Rechte von Patienten zu stärken, die gegen Behandlungsfehler (Pfusch) vorgehen wollen.
Noch immer nicht können vom ZA Verpfuschte ihre Rechte vor Gerichten durchsetzen, weil der Schutz vor Manipulation von Patientenunterlagen nicht gewährleistet wird und den Rechtsprechenden die Macht eingeräumt wird, geschädigte Zahnpatienten mundtot machen!
Machen Sie sich klar, dass, wenn SiE Ihre Behandlungsunterlagen nicht rechtzeitig in Händen haben, diese im Falle einer Klage üblicherweise im Sinne des ZAs manipuliert wird!
Die Bundesregierung weiß nicht, was hier gespielt wird. Die denken dort, das "schöne" Patientenrechtegesetz regelt doch alles...Weit gefehlt! Dieses unterscheidet sich in nichts von den früheren Patientenrechten, die auch damals schon dem Patienten keinerlei RECHTE einräumten. Damals wie heute, befinden sich alle Rechte auf der Seite der ZÄ.
Und deshalb ist es kein Wunder, dass sie sich so wie früher verhalten. Und fragen Sie nach Ihren Patientenunterlagen, stellen sie sich dumm - Patientenrechtegesetz? Noch nie gehört. "Dem Patienten die zahnärztliche Dokumentation in Kopie aushändigen bei Nachfrage? Das glaube ich nicht."
Machen Sie Ihrem ZA klar, dass Glauben in die Kirche gehört - und Sie doch aber Ihre Unterlagen in Kopie wünschen.
Knicken Sie nicht ein, wenn ZÄ es mit immer derselben Einschüchterungstaktik versuchen, Sie zu verunsichern!
Die zahnärztliche Dokumentation in Kopie zu erbitten, ist Ihr RECHT! Sie müssen auch nicht bitten, sondern Sie dürfen fordern. Und: Sie müssen diese nicht begründen.
Das WARUM, WIESO, WESHALB....und die regelrechte Panik des ZAs, wenn Sie nach Ihrer Doku fragen, zeigt, wie sehr er daran Interesse hat, auf gar keinen Fall etwas in Ihre Hände zu geben, was er vielleicht später manipulieren möchte - das dann aber nicht mehr kann!
Die Hinhaltetechnik "ich muss mich erstmal nach der Rechtslage erkundigen"...."ich muss mich erstmal bei der ZÄK erkundigen"...usw. Alles, um Zeit zu gewinnen und nochmal zu schauen, was ganz schnell so formuliert werden muss, dass es später nicht gegen den ZA ausgelegt werden könnte. Auch das noch! Natürlich gefällt das Ihrem ZA nicht!
Rechnen Sie damit, dass, wenn sie immer wieder hingehalten werden mit teilweise unglaublichen Ausreden, wartet der ZA darauf, dass Sie Ihren Wunsch möglicherweise vergessen. In jedem Fall aber will er diese Zeit gewinnen, um tatsächlich noch die Dokumentation so "herzurichten", wie diese bei Ihrer ersten Nachfrage garantiert NICHT war.
Ich weiß, in diesem Beitrag habe ich mich zig Mal wiederholt. Aber ich kann mich nicht genug wiederholen: Zahnpatienten, werdet endlich aktiv! Fordert oder erbittet eine Kopie der zahnärztlichen Dokumentation!
Update 26. Juni 2018
Bereits zweimal hatte mein ZA die Herausgabe von Kopien meiner Behandlungsdokumentation verweigert, mit wirklich schon "peinlichen" Ausreden oder auch der direkten Antwort: "wir machen das nicht" verweigert. Zuletzt mit dem Argument, die "neue Datenschutzverordnung". Ich habe ihn darüber informiert, dass gerade die neue Datenschutzverordnung die Herausgabe solcher sensiblen persönlichen Daten wie eine Behandlungsdokumentation sogar besonders fordert! Da dies angezweifelt wurde, und auch die Damen der Hamburger ZÄK mit "Nichtwissen" glänzten (so jedenfalls die Information meines ZAs - was ja nicht stimmen muss - so die Rechtsabteilung der BZÄK Berlin), habe ich bei der Bundeszahnärztekammer in Berlin nachgefragt. Von der Rechtsabteilung bekam ich folgende Antwort:
"Jeder Zahnarzt ist nach § 630g BGB verpflichtet, dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte gegen Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen.
Schließlich verweise ich auch auf das geltende Berufsrecht der Zahnärzte, dass in der Regel in der Berufsordnung vorsieht, dass der Zahnarzt dem Patienten auf dessen Verlangen in die ihn betreffenden zahnärztlichen Dokumentationen Einsicht zu gewähren hat. Auch danach gilt:
Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Das neue Datenschutzrecht bestätigt dies ebenfalls. Denn auch danach besteht ein grundsätzliches Auskunftsrecht. Dies schließt ausdrücklich des Erwägungsgrunds 63 zu Art. 15 DSGVO das Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre eigenen gesundheitsbezogenen Daten ein, etwa Daten in ihren Patientenakten, die Informationen wie beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten."
Was immens wichtig ist: auch im Gesetz steht, dass die Einsichtnahme in diese Dokumentation "unverzüglich" geschehen soll. Unverzüglich heißt unverzüglich!
Wenn also auch Ihr ZA immer wieder Verzögerungstaktiken anwendet, ist das schon sehr bedenklich. WARUM macht er das?
Wird fortgesetzt.