Ihr Zahnarzt agiert hinter Ihrem Rücken? Das geht ja gar nicht!!!


V O R S I C H T  
!! MIT  EINER  SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG !!
In diesem Fall: 
Schweigepflichtsentbindung 
gegenüber 

Kassen und Versicherungen


Wenn Sie über die Zahnzusatzversicherung verfügen, sollten Sie auf gar keinen Fall dem ZA eine Abtretung für die Überweisung direkt auf sein Konto einrichten.


Da ich mich ja nicht bereichern wollte, hatte ich das getan. Ich musste feststellen, dass Unterlagen, die ICH als Versicherungsnehmerin bei der Versicherung einzureichen habe, direkt von der ZA-Praxis dorthin übermittelt wurden.


Ich habe nur zufällig davon erfahren, als eine Nachfrage meiner Versicherung kam. Ich benötigte nämlich noch das Gutachten und die Unterschrift des ZAs zwecks Bestätigung, dass und seit wann ich bei ihm in Behandlung war.


Nachdem ich das Gutachten in Händen hielt und das Schriftstück mit der Unterschrift der Versicherung übermitteln wollte, teilte man mir mit, dass dieses bereits vorliege....WAS???


Die ZA-Praxis hatte - ohne mein Wissen oder Einverständnis - die Seite mit der Unterschrift (die ich im Original vorliegen habe) bereits mit Fax schnellstens der Versicherung übermittelt. Natürlich, um die Auszahlung voranzutreiben. Weil denen das wohl zu lange dauerte, hat man dort auch nochmal telefonisch angefragt...Dies alles erfuhr ich auch wieder nur zufällig.


Weder hatte ich der Versicherung das Gutachten sowie das ausgefüllte Formular mit der gewünschten Unterschrift des ZAs  von mir aus zukommen lassen, noch die von mir gewünschte, unterschriebene Schweigepflichtsentbindung sowie die Erlaubnis (mit meiner Unterschrift bestätigt), das Geld direkt auf das Konto des ZAs zu überweisen. 


Zum Glück überweist die Versicherung ohne diese meine Unterschrift, mit der ich die Kontodaten für die Überweisung der Leistungsauszahlung nochmal bestätigen muss, überhaupt nichts!


Das ist sehr gut. Insofern kann man sich auf die Versicherungen verlassen (dazu sage ich demnächst noch etwas mehr). 

Und ohne eine Schweigepflichtsentbindung gibt die Versicherung bei möglichen Anrufen der ZA-Praxis auch keinerlei Auskunft! Da kann der ZA noch so drängeln...Auch darauf ist Verlass.


Allerdings ist keinesfalls "gut", dass man bei der Versicherung - weil der ZA nur die eine Seite mit seiner Unterschrift per Fax übermittelt hatte, bereits die Abwicklung in die Wege geleitet hatte. 

Nach Auskunft bei der Versicherung reicht denen nämlich offensichtlich völlig aus, dass nicht das Original (mit der Original-Unterschrift) vorliegt, sondern eine mit Fax oder Mail übermittelte Kopie völlig ausreichend ist. Eigentlich sollten die auf das Original mit der Original-Unterschrift bestehen. Also: gerne erst mit Fax oder Mail - aber Aktivität erst, wenn die Post den Brief mit dem Original zugestellt hat. Der Postweg ist allerdings überhaupt nicht mehr notwendig.


Ich habe die die Rechnung des ZAs, die ich nicht erhalten hatte, weil sie direkt an die Versicherung geschickt worden war, in Kopie zuschicken, um diese zu sichten (auch dazu sage ich etwas später mehr).


Aufgrund der sehr fraglichen "Arbeit" des ZAs, seiner ebenfalls sehr grenzwertigen Bemerkungen in diversen Gesprächen (auch dazu sage ich später mehr) und des Agierens hinter meinem Rücken, habe ich die Schweigepflichtsentbindungserklärung für die Versicherung nicht unterschrieben!


Diese ist auch lediglich dafür gedacht, dass Mitarbeiter der Versicherung mit dem ZA Kontakt aufnehmen dürfen, wenn etwas unleserlich oder schwer verständlich ist. Da ich die Kopie der Rechnungsunterlagen hatte, hatte ich feststellen können, dass dort nicht unleserlich ist oder andere Faktoren vorliegen, die eine so wichtige Erlaubnis wie die Schweigepflichtsentbindung rechtfertigten, habe ich - nach Rücksprache mit meiner Versicherung - diese auch nicht eingeräumt.


Hätte ich das nämlich getan, hätte nicht nur die Versicherung beim ZA nachfragen können, sondern: auch der ZA bzw. die ZA-Praxis erhält bereitwillig sämtliche Auskünfte von der Versicherung!!!


Überlegen Sie sich also sehr gut, ob Sie Ihrem ZA so viele Rechte einräumen wollen.


Wenn es so ist, dass man hinter Ihrem Rücken agiert, ist umso mehr die Verweigerung dieser Schweigepflichtsentbindung angesagt!


MERKE: Überlegen Sie sehr genau, ob Sie eine Schweigepflichtsentbindungserklärung abgeben wollen! 


In den meisten Fällen benötigen Versicherungen diese nicht. Mit einer Schweigepflichtsentbindung räumen Sie IMMER beiden Seiten diese ein. Das bedeutet: auch Ihr ZA darf jederzeit hinter Ihrem Rücken agieren!


Was mich wirklich erschüttert: offensichtlich gibt es - nicht wenige! - ZA-Patienten, die überhaupt nicht wissen wollen, was da alles berechnet wurde, und die sogar dankbar sind, wenn die ZA-Praxis ihnen alle "Arbeit" abnimmt - die ganze Abwicklung mit der Versicherungen. 


DAS IST EIN GROBER FEHLER!!!!


Sie sollten sich nämlich die Rechnung vorher ganz genau prüfen!  Auch wenn die Versicherung die Kosten vollständig übernehmen mag: wenn dort irgendwelche Leistungen falsch angegeben (und natürlich kostenintensiv abgerechnet) sind, kann sich dies im Falle des Falles gegen Sie wenden. Wenn nämlich dort irgendwelche Maßnahmen angegeben werden, aus denen der ZA später kostenintensive, "dringend notwendigen" Folgebehandlungen initiiert, wird jedes Gegenargument Ihrerseits nicht fruchten - weder vor einem Sachverständigen noch vor Gericht....Also ACHTUNG!!


Setzen Sie einen Rotstift an und widersprechen Sie schriftlich Maßnahmen, die so nicht stattgefunden haben und lediglich vom ZA angegeben wurden, um seine Kosten in die Höhe zu treiben!


Lesen Sie dazu auch alles was ich unter "BETRUG" geschrieben habe, wo ich diverse "Leistungen" einer ZA-Rechnung "beleuchte". Dies wird noch ergänzt.


Zudem sollten Sie grundsätzlich von einer Abtretungserklärung absehen und darauf bestehen, dass die Rechnungen erstmal in Ihre Hand gelangen - und SIE diese bei den Versicherungen einreichen.

Diese Arbeit nimmt Ihnen die Praxis "gerne" ab....aus SEHR verständlichen Gründen....in keinem Fall aber, um Sie zu entlasten!!!
Sollte ein ZA auf eine solche Abtretungserklärung, die die Kasse oder Versicherung ermächtigt, die Auszahlung der Leistungen direkt auf sein Konto zu überweisen, sogar drängen - seien Sie sehr aufmerksam. Er bekommt sein Geld so oder so....es dauert vielleicht nur ein paar Tage länger. Wenn Sie Geduld mit Ihrem ZA und seinem teilweise Murks aufbringen - dann kann er diese auch aufbringen für seine Bezahlung.


Stehen Sie zu Ihrer Mündigkeit und lassen Sie sich nicht auch noch hier entmündigen! 
So viel "Arbeit" nimmt Ihnen der ZA nicht ab - dieser Aufwand steht in keiner Relation zu Ihrer Selbstverantwortung, die Sie nicht abgeben sollten.