Für ein Provisorium sollte der ZA immer eine stabile Haltegrundlage herstellen.
Dies ist vor allem unumgänglich, wenn das Provisorium als Grundlage für funktionsdiagnostische Maßnahmen herhalten soll.
Reicht das vorhandene Material (Zahnstümpfe) nicht aus, müssen diese zunächst saniert und notfalls aufgebaut oder mit einer chirurgischen Kronenverlängerung hergerichtet werden . Der Aufbau mit den ausgezeichneten heutigen Materialien bietet sich an. Die früher gerne vorgenommene chirurgische Kronenverlängerung sollte nur im Ausnahmefall heute noch angewandt werden, weil zu viele irreparable Schäden angerichtet werden können.
Foto: Provisorien Mai 2010, Zahnklinik XYZ, provisorische Krone 46 Eigenarbeit, weil nicht angeboten (ohne: Schiefbiss!)
Ein ZA, der diese wichtige Haltegrundlage für ein solches Provisorium nicht herstellt und wacklige Vorlagen für funktionsdiagnostische Rekonstruktionen eines Gebisses anbietet, hat sein Honorar für alle angefallenen Arbeiten verwirkt - egal, ob für das Provisorium für die Regulierung von Kiefergelenksproblemen oder für die spätere Vorlage für einen definitiven Zahnersatz fungieren sollte.
Ein wackeliges, nicht haltendes Provisorium für solche wichtigen Arbeiten entspricht nicht dem zahnmedizinischen Standard, ist nicht lege artis.
Abgesehen davon sollten auch kurzzeitig zu tragende Provisorien, einen stabilen Halt aufweisen, damit die Zahnsubstanz geschützt wird.