Gott hat in der Rechtsprechung
nichts zu suchen!
Immer wieder musste ich in Schriftsätzen, gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen von "Schicksal" lesen, wenn offensichtlich ein ZA, also keineswegs eine "höhere Macht" gepfuscht hat: ZAHNARZTPFUSCH hat mit Schicksal absolut nichts zu tun!
Wenn ein ZA pfuscht, ist es menschenverachtend, wenn Rechtsprechende tatsächlich nicht Recht sprechen, sondern sich in religiöse Phrasen flüchten. Nichts anderes ist die Herkunft des Begriffes "Schicksal":
Schicksal ist der Ablauf von Ereignissen im Leben eines Menschen, die von "göttlichen Mächten vorherbestimmt bzw. geschickt wurden - mithin der Entscheidungsfreiheit des Menschen entzogen sind.
Wenn ein ZA pfuscht - selbst wenn man diese Berufsgruppe den "Göttern in Weiß" zuordnen möchte, was ihnen selbstverständlich besonders gut gefällt! - ist dieser Pfusch ganz sicher nicht von einer "göttlichen Macht", sondern von einer ganz normalen Person verursacht, in dessen (angeblich) zahnmedizinisch ausgebildeten Hände sich der Zahnpatient vertrauensvoll begeben hat. Wenn Körperverletzung die Folge ist, ist es von den Rechtsprechenden ein unverzeihlicher Hohn, von "unabwendbarem Schicksal" zu sprechen! Das wird aber durchweg in Gerichtsverfahren so gehandhabt. Mit anderen Worten: der Patient ist ja selber schuld, dass ihm das passiert ist. Schließlich war der mit der Behandlung einverstanden! (Dazu mehr unter "Körperverletzung/Straftaten").
Es gibt ja auch die Auffassung, man könne sein Schicksal beeinflussen. Wie soll das gehen? Sie öffnen vertrauensvoll den Mund - und da ist auch nichts mehr mit der sogenannten "Eigenverantwortung". Schon der Begriff ist irreführend, denn es ist ja immer die "eigene" Verantwortung ,wenn man von Verantwortung spricht. Ihnen wird also abverlangt, dass Sie den ZA in Ihrem Mund "werkeln" lassen, aber dafür sollen Sie tunlichst ebenfalls die volle Verantwortung übernehmen!? Das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten.
Richtig ist: in dem Moment, in dem der ZA in Ihrem Mund wurschtelt, hat gefälligst er die Verantwortung für seine Arbeit zu übernehmen. - Und da ist schon der Missbrauch, dem der Patient ausgesetzt wird: nicht nur, dass er bei ZAHNARZTPFUSCH den Schaden im Mund/am Körper hat, nein, er muss sich im Klagefall von Rechtsprechenden auch noch vorwerfen lassen, er habe ja selbst schuld. Es sei eben alles Schicksal. Dem ZA könne man auf gar keinen Fall Schuld zuweisen, denn man setze allgemein voraus, dass er "den Willen zur Heilung" hatte.
Kommt Ihnen das nicht auch bekannt vor, dass ein ZA, wenn er seine offensichtlichen Fehler gar nicht mehr leugnen kann, sich in die Phrase flüchtet, er sei "doch auch nur ein Mensch"?? Ich habe mich immer gefragt, was meint der mit "nur"? Und was meint der mit "auch"? Plötzlich ist der Patient, der ansonsten entmündigt wird, wenn ihm Pfusch aufgefallen ist, auf einer Ebene mit dem ZA, wenn dieser das nicht mehr leugnen kann? Aha. Plötzlich ist er "Mensch" (was bei den von mir erlebten menschenverachtenden Verhaltensweisen sehr zweifelhaft erscheint). Aber in der Rechtsprechung ist es es dann nicht mehr? Da ist es eine "höhere Macht", die wohl seine Hände geführt hat, wenn doch von "Schicksal" die Rede ist? Oder ist er gar selbst diese "höhere Macht"??
Auch die gerne ins Feld geführte Auffassung, dass ein Zahnarztgeschädigter schicksalhaft solchen Pfusch "anzieht", ist der reinste Hohn! Aber genau sowas muss man sich vor Gericht anhören!
SCHICKSAL und HOFFNUNG und andere Begriffe aus der Religion haben nichts in der Rechtsprechung zu suchen. Sich in solche Begriffe bei zahnärztlichen Pfusch zu flüchten, ist hochgradig menschenverachtend und trifft auch nicht den Kern.
Gott hat gefälligst draußen zu bleiben!
Auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 rügte Jens Spahn die Kirchen dafür, dass sie zu oft zu gesellschaftspolitischen Fragen Stellung beziehen. Sie sollten sich mehr auf ihre "Kernthemen" konzentrieren, also Seelsorge, Glaubensvermittlung oder auch auf das Karitative.
Ob Jens Spahn das wohl auch auf die Rechtsprechung bezieht und endlich den Rechtsprechenden untersagt, GOTT vor Gericht einzubringen und den Glaubensbegriff "Schicksal" in Urteilen und/oder Beschlüssen zu verwenden, wenn nachweislich aber ZÄ PFUSCH abgeliefert und Patienten nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt haben???
Ich denke, die Gehirnwindungen des Herrn Spahn, werden diese hochgradig in den Glauben gehörenden Entscheidungsgründe gar nicht auf dem Plan haben!