ZA  Dr. Dr. Spr. , Hamburg-Rotherbaum, 1994


Es handelt sich hier erstmal um einen ersten Entwurf, damit hier mal die Seiten endlich gefüllt werden und der Lesende nachvollziehen kann, was ZÄ mit ihren Patienten machen!

Von Menschlichkeit kann man da nicht sprechen.

Alle Behandlungen und alle Behandler werden hier veröffentlicht werden - mit Grafiken, Fotos, Unterlagen.

Fotos und Grafiken folgen!

ich habe dies nicht nochmal nachgelesen. Das Konzept ist aus dem Jahr 2002 . Es soll nur eine Anregung sein, weil so viele nicht wissen, wie sie alles aufschreiben sollten.

Sommer 1994  ZA  Dr. Dr. Spr Hamburg

Grafik: Paulsen, Waschke, Sobotta Atlas der Anatomie des    Menschen, 23.Auflage 2010 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München

Befund:

Brücke 13-16 Keramik (Dr.Mi 1991) fest eingesetzt (ZA Sch 1993)

Brücke 23-26 Keramik fest eingesetzt (Dr. Ho 1992)

Krone 27 Keramik (neu von ZA Sch 1993) fest zementiert

Zähne 45,46,47 und Zähne 35,36,37 Kronen Keramik (Dr.Mi 1991) provisorisch eingesetzt

Zahn 23 WF (in gesunde Wurzel) (Dr.Dr. Hei 1987)

Zahn 27 WF (in gesunde Wurzel) 1 1/2 Kanäle (Dr. Dr. Hei 1987)

       1 Kanal (Schroeter 1993)

Zahn 47 WF (völlig gesunde Wurzel) 3 Kanäle (ZA Sch 1993)

Zahn 44 Füllung, angeblich Palladium (ZA Sch 1994)

 

Am 18.07.94 saß ich in der Praxis Dr.Dr. Spr. Er untersuchte eingehend die Kiefergelenke. "Da ist nichts" sagte er.  Trotzdem bat er mich, jede einzelne Zahnbehandlung aufzuschreiben. "Meistens liegt sowas schon sehr früh zurück", sagte er. - Das Aufschreiben nahm ich als Aufarbeitung und Verarbeitung. Ich konnte mich an Zahnbehandlungen detailliert erinnern, denn es war immer ein körperlicher Eingriff, den ich ganz erlebte - nicht nur an den Zähnen. Zahlreiche Notizen und Unterlagen halfen, detailliert aufzuzeichnen, was wo wann sinnlos zerstört worden war. - Hätte ich bestimmte Sätze, die ich von ZÄn zu hören bekommen hatte, nicht notiert, hätte ich diese wahrscheinlich vergessen. Was ich nun wieder nachlesen mußte, erschütterte mich. -

Dr. Dr. Spr hatte mich gebeten alle ZÄ namentlich zu nennen. Ich war voller Vertrauen und hatte keine Bedenken dies zu tun. (Ich hatte noch immer nicht aus der Erfahrung gelernt!)

 

Bis zum ersten Termin im September 1994 quälte ich mich mit schlimmsten Schmerzen, die ich eindeutig von den UK-Zähnen rechts ausgehend vermerkte, alle Zähne waren höchst empfindlich, aber ich traute mich nicht mehr, irgendwas darüber zu sagen. Ich hatte ZÄ stets damit verärgert, auf Ursachen hinzuweisen; tat ich das nicht, hatte ich immerhin eine 50:50 Chance, daß sie von selbst darauf kamen - wenngleich dieses Monate dauern konnte. Dann aber wurde ich wenigstens "menschlich" behandelt, weil ich ihre Kompetenz nicht in Frage stellte.

 

Zum ersten Behandlungstermin hatte ich die Vorgeschichte aufgeschrieben. Ich nannte darin die Namen aller Vorbehandler, die Behandlungsmaßnahmen mitsamt den Fehlbehandlungen - und auch, wie ich von den jeweiligen ZÄn menschlich behandelt wurde. Was mich tief verletzt oder verwirrt, ja sogar völlig hilflos gemacht hatte, hatte ich ebenfalls erwähnt. Es war ja für mich eine Aufarbeitung gewesen. Daß so ziemlich alles später von diesem ZA gegen mich verwendet würde, konnte ich zu dieser Zeit nicht ahnen. Ich setzte mich vertrauensvoll in den Zahnarztstuhl.

 

Als Dr.Dr. Spr die angefertigte Panorama-Aufnahme ansah, sagte er "da ist aber was - da, am Zahn 45, da haben Sie was Chronisches. Er zeigte auf den Zahn, den ich seit so vielen Jahren als Schmerzursache unter Verdacht gehabt, und auf die Stelle, tief unten an der Wurzelspitze, welche ich stets deutlich angegeben hatte. "Hatten Sie denn niemals Schmerzen?" fragte er. Ich brach in Tränen aus. Dr. Dr. Spr bestätigte mir, daß meine Schmerzen durchaus das von mir beschriebene Ausmaß angenommen haben könne. "Das muß behandelt werden", sagte er, und ich war sehr froh darüber. Eine Behandlung nahm er aber nicht vor. (Mir bestätigte dies meine Schmerzen an diesem Zahn seit der ersten Brücke 1970, durch die der Zahn 45 durch zu starke Kontakte an der Zahnwurzel/Zahnnerv permanent gedrückt worden war und solche Fehlkontakte durch andere Behandlungsmaßnahmen diesen Nerv stets aufs neue gereizt und erneut Schmerzen ausgelöst hatten.)

 

Der ZE, sagte Dr.Dr. Spr müsse wahrscheinlich komplett ersetzt werden. Zum Zahn 23 sagte er: "Der wird Ihnen noch Ärger machen" - auf meine Nachfrage, was konkret er meine, bekam ich keine Antwort. (Später wurde ich darüber informiert, daß der Wurzelstift, den ZA Dr. Dr. Hei 1987 in eine völlig gesunde Wurzel eingebracht hatte, die Zahnwurzel durchstochen hat.)

  

Es müsse eine umfangreiche Schienentherapie erfolgen, um überhaupt erstmal den Biß herauszufinden. Das werde viel Geduld erfordern, da man Schritt für Schritt, ganz langsam vorgehen müsse, bis Beschwerdefreiheit eingetreten sei. Dann könne man daran denken, alles zu sanieren. - Wieder also sollte alles von vorn beginnen.

 

Obwohl ich vor Schmerzen fast verrückt wurde, Dr.Dr. Spr nichts unternahm, sagte ich mir "da mußt du durch". Ich wollte mich auf diese Behandlung einlassen. Dr. Dr.Spr wollte die Situation der Kiefergelenke von einem Röntgenarzt, dessen Spezialgebiet die Kiefergelenke waren, abklären lassen.

 

Der Röntgenarzt Dr. A,  Hmaburg-Blankenese, schrieb folgenden Arztbrief:

 

Beide Kiefergelenke in RS‑, MI‑ und 0 ‑Stellungen

‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑­

Kein pathologischer Befund.

Normal geformte Kieferköpfchen und Gelenkpfannen

Normal weite Gelenkspalten und glatte Gelenkkonturen.

Bei MI. keine Gelenkspaltverschmälerungen.

Bei Öffnung des Mundes physiologische Verschiebung der Kieferköpfchen

in den typisch bajonettförmig geformten Gelenkpfannen.

Kein Nachweis degenerativer Veränderungen.

Normale Pheumatisation der Warzenfortsätze. (Anlagen 6 Röntgen)

 

 

Der Arzt klärte mich darüber auf, daß, hätten jemals vorher Kiefergelenksprobleme bestanden, dies als Verschleiß im aktuellen Röntgen sichtbar geworden wäre. - Nun hatte ich einen deutlichen Beweis, daß meine Kiefergelenke vollkommen in Ordnung und meine diesbezüglichen Hinweise richtig waren. Zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt, wo die Kiefergelenke durch all die zahnärztlichen Maßnahmen möglicherweise Schaden hätten genommen haben können, war zum Glück noch immer "alles in Ordnung". Keiner der vorherigen ZÄ war auf die Idee gekommen, ihre Diagnose "Kiefergelenksprobleme", die zu den umfangreichen (völlig unnötigen) Behandlungsmaßnahmen geführt hatten, zu überprüfen. (Dann wären ihnen ja kostenintensive Therapien durch die Lappen gegangen.)

 

Jetzt war ich so fertig, daß ich mich nur noch leise verhielt. Deshalb sagte ich auch nichts, als Dr. Dr. Spr den Zahn 45, der mich so sehr quälte, trotz seines Hinweises, das müsse behandelt werden, nichts dergleichen unternahm.

   

Weil einige Zähne inzwischen mit Kurzzeitprovisorien vorsorgt waren, sollten diese durch im Labor gefertigte Langzeitprovisorien ersetzt werden. Meine diversen Anträge auf Kostenerstattung wurden vom Sozialamt abgelehnt. Ich wurde vom Gesundheitsamt zur erneuten amtszahnärztlichen Untersuchung vorgeladen.

 

Dr. Dr. Spr unterrichtete mich beim nächsten Termin noch einmal darüber, daß die Kiefergelenke völlig frei seien. Dort sei kein Befund. Aber der ZE müsse komplett erneuert werden. Noch einmal klärte er mich darüber auf, daß dazu eine langfristige Schienentherapie gehöre. Da eine Schiene sowieso erforderlich sei, könne er mir anbieten, diese sofort herzustellen, um mir einigermaßen Schmerzerleichterung zu verschaffen. Daß meine Schmerzen von den Zähnen kamen ignorierte er. 

 

Ich bat um eine OK-Schiene, weil die Eckzähne der Unterkiefer noch im Original, also natürlich gewachsen, vorhanden seien. Die Schwierigkeiten der Erarbeitung der OK-Eckzähne seien immer daran gescheitert, weil die UK-Eckzähne gar nicht beachtet worden waren. Da die natürlichen UK-Zähne noch vorhanden seien, könne ich mir eine OK-Schiene viel effektiver vorstellen. "Nein, die Schiene gehört in den UK, weil der sich bewegt. Der OK sitzt fest und die Bewegung zeigt den Biß" , sagte der ZA . (Viele Jahre später erfuhr ich, daß mein instinktives Wissen richtig war. Eine OK-Schiene hätte hier wesentlich mehr gebracht.)

 

Da mir von allen Mitarbeitern dieser Praxis sehr freundlich versichert wurde, daß ich mich bei Auftreten von Schmerzen jederzeit melden dürfe und keine Scheu haben müsse, traute ich mich, um einen Termin zu bitten, als von der Krone 35 ein Stückchen Keramik abgebrochen und ein Loch entstanden war. Dadurch hatten sich nicht nur die Kontakte verändert, sondern durch das Loch, welches nicht nur in der Keramik, sondern auch im Metall war, kamen Essenreste unter die provisorisch eingesetzte Krone, was Schmerzen auslöste und mit meiner Zahnhygiene nicht vereinbar war. Dr. Dr. Spr sagte, das sei ein "Lunker". Was genau das ist, sagte er nicht. Aber der Zahn rumorte heftig.

 

Mir tat inzwischen einfach alles weh! Ich quälte mich Tag und Nacht. Von Zeit zu Zeit waren die Schmerzen, die ich dem Zahn 45 zuordnete, so massiv, daß ich diesen nur noch mit stärksten Schmerzmitteln zu Leibe rücken konnte, welche aber nur sehr oberflächlich betäubten.

 

Ich sprach den ZA darauf an. "Eins nach dem anderen" sagte er. Ich müsse nunmal Geduld aufbringen; erstmal solle ich die Schiene tragen, dann könne man sicher sein, woher die Schmerzen kämen - ich verstand das nicht mehr, fügte mich aber.

Das Sozialamt lehnte die Kostenübernahme erneut ab. Dr. Dr. Spr wollte einen Arztbrief schreiben. "Ich mache das schon", sagte er freundlich, und ich fühlte mich in guten Händen.

 

Am 24.11.94 hatte ich in der Sache ZA B einen Termin beim Sachverständigen Dr. Lo in Göttingen. Noch einmal mit der damaligen "Zahnbehandlung" konfrontiert zu werden , war nicht einfach. Dr. Lo war der erste ZA seit vielen Jahren, der wirklich interessiert fragte und mich mündig behandelte.

Auch der zweite Gutachter, Dr. Ko, war sehr aufmerksam. Er sah sofort, daß die Patientenkartei an mehreren Stellen manipuliert worden war - und sagte das auch. Daß die groben Eckzahnkontakte, so wie sie sich zeigten, nicht richtig waren, wurde mir hier endlich bestätigt.

 

Dr. Dr. Spr war erstmal lediglich telefonisch für mich erreichbar. Obwohl die Praxis in der Nachbarschaft war, wollte ich auf gar keinen Fall aufdringlich sein. Das Versprechen, ich dürfe mich bei Schmerzen jederzeit melden und um einen Termin bitten, stimmte bis dahin: Ich durfte um einen Termin bitten.....ich bekam aber keinen. "Ich rühre keinen Finger, bevor ich nicht das Gutachten vorliegen habe", sagte der ZA und überließ mich dem Schicksal.

 

Zu dieser Zeit verschrieb mein Arzt mir Valium, weil ich das sonst gar nicht mehr geschafft hätte. Am 5.12.94 sprachen wir telefonisch über die Begutachtung, welche im November 1994 stattgefunden hatte. Dr. Dr. Spr erläuterte seine Behandlungsplanung wie folgt:

 

(auf Band aufgezeichnet, deshalb wörtliche Wiedergabe:)

Zunächst einmal ist eine Schienentherapie in vollem Umfang erforderlich ‑ Vorausgesetzt, es ist dann Ruhe eingetreten, also Beschwerdefreiheit, hat man sozusagen eine "Erhaltungsphase" geschaffen, damit diese Ruhephase, diese Beschwerdefreiheit, bleibt. Dann kommt auf jeden Fall hinzu, daß neue Versorgungen eingesetzt werden Da eine keine Eckzahnführung bei Ihnen nicht vorhanden ist kann es möglich werden, daß der Gesamtzahnersazt wieder entfernt werden muß, also die Kronen unten (35,36,37 und 45,46,47) sowie die Brücken 23-26, Krone 27 und Brücke 13-16. Es muß immer ein Optimum zwischen Funktionalität und Ästhetik hergestellt werden. - Eine Schienentherapie ist unbedingt erforderlich. Man muß sogar noch weiter gehen: Es muß so offen gestaltet werden, daß dieses erst die ersten Schritte sind, daß man eine temporäre Versorgung eingegliedert hat, daß man dann eine Schienentherapie über einen gewissen Zeitraum bis zum Ausbleiben der Beschwerden ausbreiten muß. Dann wird eine Erhaltungsphase mit dieser Schienentherapie durchgeführt. Und wenn es sogar notwendig ist, noch einige neue Provisorien anzufertigen, die ja nicht ewig halten, muß man auch dies als Nachfolgearbeit gewährleisten. Es kann ja sein, daß sich unter der Schienentherapie herausstellt, daß man nochmals eine Krone hochnehmen muß und ein Langzeitprovisorium, also ein therapeutisches Provisorium, anfertigt. Und dann steht am Ende dieser Behandlungsphase eben die definitive prothetische Versorgung. - Das muß man auch offenhalten. Man kann heute - das ist ein Ding der Unmöglichkeit! - man kann heute nicht sagen: Die Zähne sind das! Wir wissen mit Sicherheit, welche Zähne es zur Zeit sind, aber was sich unter dieser Behandlungsmaßnahme noch herausstellen wird, kann man nicht umreißen."

 

Dr. Dr. Spr sagte, es handele sich bei mir um einen Deckbiß (ich hatte von anderen ZA schon alle möglichen anderen "Bisse" auf mich zutreffend gehört, vom Kreuzbiß über den Kopfbiß usw.). Dieser habe keine reine Eckzahnführung, das erkläre meine Schwierigkeiten mit dem jetzigen ZE. Ich hätte schon ganz richtig gefühlt. Die Führung würde sich so "einpendeln". Er war der erste ZA , der mir nicht einreden wollte, daß "Eckzähne" immer länger sind. Er hatte sich meine natürlich gewachsenen Eckzähne angesehen - daran war nichts falsch, wie man mir das immer einzureden versucht hatte.

 

Eine Schiene sei in jedem Fall erforderlich, er werde diese herstellen lassen, obwohl noch keine Kostenübernahme bewilligt sei.

 

Mein persönliches Umfeld wurde von Mitarbeitern des Sozialamtes in Augenschein genommen: Herr Wel, Psychiater, und Frau Gr, Sozialarbeiterin, machten sich ein Bild von meiner Wohnung und meiner Verfassung (das Sozialamt hatte mich aufgefordert, eine Untermieterin zu nehmen - ich brauchte meine Ruhe!). Ich wurde für 1 Jahr krankgeschrieben, damit ich die Zahngeschichte in aller Ruhe eingehen und beenden kann.

 

Um so schlimmer traf mich die plötzliche Abfuhr des ZAs , als ich mich zur Abdrucknahme für die Schiene bei ihm einfand. "Ich rühre keinen Finger, bevor ich nicht das Gutachten vorliegen habe", sagte er wieder. Ich hatte schlimmste Schmerzen, und wurde nicht behandelt! Dies Nachricht an meinem Geburtstag zu erhalten, erlebte ich noch schlimmer.

 

Wegen der schlimmen Schmerzen ging ich zu meinem Hausarzt. Ich wollte nicht ständig Schmerzmittel nehmen, aber wenigstens dieses Weihnachten ein bißchen erträglicher als die letzten Jahre verbringen. Ich bekam Zäpfchen aufgeschrieben, die mich aber total blöd im Kopf machten. Ich war berauscht - und dieser Zustand gefiel mir nicht!  - Die Schmerzen verlangten meinem Körper Höchstleistung ab. Ich lag wimmernd im Bett, kaum noch fähig irgendwelchen Aktivitäten nachzugehen.

 

Als das Gutachten im Januar 1995 noch nicht vorlag, die Schmerzen unerträglich waren, bat ich Dr. Dr. Spr mit der Behandlung zu beginnen. Aber er wollte nicht. Er wolle das Gutachten abwarten.

 

In meiner Verzweiflung rief ich den Gutachter an, der mir mitteilte , das Gutachten komme erst im März, aber darin nehme man überhaupt nicht auf den Jetzt-Zustand Bezug, sondern auf die damalige Situtation.

Einer Behandlung stehe überhaupt nichts ihm Wege. Er habe bereits mit Dr.Dr. Spr telefoniert und diesem mitgeteilt, daß die Behandlung fortgesetzt werden könne. Außerdem habe er ihm gesagt, er möge mich "endlich von der massiven Eckzahnführung befreien" ...diese Worte taten gut. - Dr. Lo sagte "Rufen Sie jetzt Ihren ZA an und bitten Sie um einen Behandlungstermin. Wenn er nicht will, sollten Sie nicht lange lamentieren, sondern sich einen anderen Behandler suchen." Dieser Satz löste alle Alarmglocken in mir aus. Wußte der Gutachter mehr als ich?  

 

Ich wollte nicht schon wieder auf Zahnarzt-Suche gehen müssen! Ich hatte eine Vorahnung, die ich ignorierte, weil ich dringend Hilfe benötigte . Ich traute mich natürlich nicht, anzurufen! Nur ja nicht den ZA verärgern. Wartete das Gutachten ab.

 

Mittlerweile ging es mir so schlecht, daß ich weiterhin wimmernd im Bett lag und nur das Nötigste verrichtete. Als Ende Februar das Gutachten vorlag, rief ich sofort in der Zahnarztpraxis an, bat um einen Termin. Ich wurde vertröstet: ich solle das Gutachten erstmal vorlegen, Dr.Dr. Spr müsse es erst in Ruhe durcharbeiten.

 

Später wurde mir zugetragen, daß der Grund in der Ablehnung der Kostenübernahme zu finden war. Dr. Dr. Spr hatte bei der ersten Ablehnung noch fröhlich gesagt: "Ich mach das schon - ich schreib denen" . Ich fühlte mich damals aufgehoben. Aber das Verhalten des ZAs und der Mitarbeiter wurde abweisender.

 

Endlich, am 30. März 1995, bekam ich einen Behandlungstermin. Ich beschrieb nochmals das rechtsseitige Schmerzgeschehen, zeigte auf den Zahn 45, den ich unter Verdacht hatte und daß ich festgestellt hatte, daß die linke Bißseite viel zu hoch sei (ich zeigte die Zähne 37,36), was wiederum linksseitig Schmerzen verursache. Und daß diese Schmerzen keine Kiefergelenksprobleme seien, also auch mit einer Schiene nicht wegzubekommen seien. Ich hoffte so sehr, daß ich endlich behandelt würde. Dr. Dr. Spr wollte "Nägel mit Köpfen" machen. "Die Schiene", sagte er, "gehört sowieso zur Therapie, die können wir schon mal herstellen, auch ohne Kostenzusage." Wieder fühlte ich mich aufgehoben.

 

Die als "zu hoch" empfundene linke Seite sollte mit der Schiene ausgeglichen werden. Als ich ihm unter Zuhilfenahme meine Daumennagels zeigte, wie die Schneidezähne vor dem Wegschleifen der gesunden Zahnsubstanz die Laterotrusion nach rechts sanft abgefangen hatten, wobei sich die Eckzahnberührung ebenfalls sanft etwas anders zeigte, als am vorliegenden ZE erarbeitet, sagte der ZA , er gehe vom Jetzt-Zustand aus. Er wisse schon, was er mache.

 

Dr. Dr. Spr fertigte Abdrücke an, verschwand danach wortlos. Da der angekündigte Gesichtsbogen noch nicht gemacht worden war, wartete ich. Man sagte man mir, ich könne gehen. Als ich nach dem Gesichtsbogen fragte, kam der ZA zurück, lachte über seine Nachlässigkeit und holte die Maßnahme nach. Schon zu oft hatte ich solche Nachlässigkeiten erlebt, die von ZÄ bagatellisiert worden waren. Dieses Erlebnis trug nicht zu meinem Vertrauen bei. Aber: ich wollte nicht wieder auf ZA-Suche gehen.

 

Die Schiene paßte nicht auf die UK-Zähne. Beim Aufbiß rechts, hob sie sich links von den Zähnen ab - und umgekehrt. Ich quälte mich sehr mit Schmerzen, worauf man mir sagte, dann solle ich die Schiene eben nicht tragen. Das verstand ich nicht, denn die Schienentherapie war als wichtig hingestellt worden.

 

Im allgemeinen hatte sich der freundliche Tonfall schlagartig geändert. Später erfuhr ich den Grund: Zum zweitenmal war die Kostenübernahme abgelehnt worden, ohne daß ich darüber informiert wurde. Alles lief hinter meinem Rücken ab. Das gefiel mir nicht, aber ich hatte mich zu fügen.

 

Von nun an mußte ich jeden Handgriff des ZA mit meiner Unterschrift quittieren. Immer mit der Bemerkung, wieviel Arbeit ich (nicht das Amt!) der gesamten Belegschaft mache!).

 

Obwohl Dr.Dr. Spr der einzige ZA war, der dem Amt gegenüber einmal offen ausgesprochen hatte, daß sich diese umfangreiche Zahnbehandlung nicht zu den Kostenbedingungen des Sozialamtes durchführen läßt (alle anderen ZÄ erwähnten dies nur "hinter vorgehaltener Hand" und trauten sich nicht, dem Amt dies deutlich zu sagen, so daß die"Nicht(be)handlung stets mir zugeschoben wurde!), wurde vom Sozialamt weder zu diesem Zeitpunkt, noch später zum ZA geschaut, wenn eine Behandlung verweigert wurde - es hieß immer nur mir gegenüber: "Nun bringen Sie das mal in Ordnung mit Ihren Zähnen" oder "Finden Sie einen ZA , der zu den Bedingungen des Sozialamtes behandelt".

 

Mir wurde gesagt: "Wir kennen viele ZÄ " Ich war bereit, zu einem solchen ZA zu gehen, mir "durfte" ein solcher aber vom Amt nicht genannt werden.

 

Daß ich auf einen solchen ZA noch nicht "gestoßen" war, wurde mir zum Vorwurf gemacht.

 

Daß ich bei der ZA-Suche jedesmal 3 Monate warten mußte, bis ein neuer Behandlungsschein vorlag, mit dem ich bei einem neuen ZA um Hilfe bitten konnte, und, wenn dieser nicht behandeln wollte, wieder 3 Monate warten mußte - in einem Zustand der dringenden Behandlungsbedürftigkeit - kreidete das Amt bisher ausschließlich mir an. Mir einen zweiten Behandlungsschein auszustellen, damit ich innerhalb eines Quartals einen zweiten ZA aufsuchen kann, dazu war man nicht "berechtigt".

 

Es wurde nicht danach gefragt, welche unmenschliche Quälerei die Schmerzbelastung mit sich brachte, mit der ich die Ablehnungen (Behandlungsmaßnahmen, Kostenübernahme, Gerichtsverfahren etc.) wesentlich schwerer ertragen konnte, als ein gesunder Mensch.

 

Mir wurde gesagt "Sie wollen ja gar nicht gesund werden".

 

Daß eine Kostenablehnung der Grund für die "Nicht(be)behandlung" von Dr.Dr. Spr war, wurde nicht nur ignoriert, sondern negiert: "Das dürfen ZÄ nicht". Und weil das so formuliert ist, wird diesen Worten geglaubt und die Realität negiert.

 

Schlimmstenfalls wurde gesagt :"Wenn der ZA nicht behandelt, besteht auch kein Behandlungsbedarf" oder "Wenn Sie keinen ZA finden, kann das nur an Ihnen liegen" oder "Dann müssen Sie sich einen anderen ZA suchen".

 

Am 2. Mai 1995 waren die Schmerzen so eindeutig vom Zahn 45 ausstrahlend wahrnehmbar wieder so masiv, daß ich diesen Zahn nun behandelt haben wollte. Aber bis ich den Mut hatte, in der Praxis anzurufen, dauerte es. Ob es denn wirklich die Zahnwurzel sei, frage die Helferin und wollte die Schmerzen beschrieben haben....diese Schmerzen kannte ich! Und ich mußte sie nicht beschreiben, aber um des Friedens willen, beschrieb ich die Schmerzen - ich wolle einen Termin. Ich unterrichtete die Helferin darüber, was Dr. Dr.Spr bereits im September 1994 im Rö festgestellt und damals schon gesagt hatte "das muß behandelt werden". Diese Behandlung müsse nun gemacht werden, noch heute. Ich wolle nicht einen Tag länger mit diesen unmenschlichen Schmerzen rumlaufen. Um 18 Uhr saß ich in der Praxis. Ich konnte vor Schmerzen nicht mehr über die Wortwahl nachdenken. Fest entschlossen sagte ich, ich ginge erst wieder nach Hause, wenn dieser Zahn endlich behandelt worden sei.

 

Dr. Dr. Spr fertigte eine Einzel-Röntgen an und betäubte, um eine Wurzelbehandlung durchzuführen. Durch die Betäubung waren die Schmerzen total verschwunden, und ich genoß diese ungewohnte Schmerzfreiheit!

 

Dr. Dr. Spr bohrte die Wurzel auf, sagte "Dieser Zahn war kurz vor dem nekrotischen Zerfall. Ein paar Stunden später hätten Sie eine dicke Backe gekriegt - den hatte ich schon lange auf dem Kieker". Das verstand ich nicht! Denn: Auch ich hatte immer auf diesen Zahn hingewiesen, Dr. Dr. Spr hatte dort bereits 9 Monate vorher etwas Chronisches entdeckt - und nicht behandelt!

Er hatte mich über all die Monate schlimmsten Schmerzen ausgesetzt!







Der ZA sagte nun: "Ich behandel doch keinen gesunden Zahn!" - Das habe ich bis heute nicht verstanden! Was denn nun? Gesund oder Befund... oder was?      







Grafik: Paulsen, Waschke, Sobotta Atlas der Anatomie des     Menschen, 23.Auflage 2010 © Elsevier GmbH, Urban & Fischer, München



   

Wurzelaufbereitung Zahn 45

 

Solche Verwirrspiele erlebte ich mit diesem ZA noch häufig. Wenn ich von den verschiedensten ZÄ zu ein und derselben Sache verschiedenste Ansicht gehört hatte: bei diesem ZA war es mal A, dann mal B - oder sogar C, immer bezogen auf ein und dieselbe Sache. Je nach Stimmung. War man gerade auf A eingestimmt, hatte er sich das anders überlegt. Ich konnte mich auf seine Zusagen und Absprachen nicht verlassen.

 

Als die Betäubung nachließ, in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 1995 (diese Nacht werde ich nicht vergessen!), wartete ich mit der Schmerzpille neben mir, daß die durchdringenden Schmerzen sich melden. Aber es passierte nichts. Ich schlief ein; völlig schmerzfrei. Wenig später erwachte ich und erschrak - ich fühlte meinen rechten Arm nicht. Nein, eingeschlafen war er nicht: er war schmerzfrei. Mir wurde klar, daß ich den rechten Arm seit Jahren nur noch über den Schmerz definiert hatte. Immer, wenn ich von "Schmerzfreiheit" gesprochen hatte, waren diese nur "weniger" , aber nicht völlig verschwunden - ich hatte mich an einen gewissen Schmerzgrad gewöhnt, weil ich keine Wahl gehabt hatte. - Vor lauter Aufregung konnte ich nicht mehr schlafen, tastete immer wieder nach dem rechten Arm, ob er wirklich vorhanden war. Es war eine Art "Leichtigkeit" fühlbar. War das ein Lebensgefühl!!

 

Der nächste Tag war neu, anders. Ich mußte meinem rechten Arm, meiner rechten Hand alles neu beibringen. Weil er sich selbst wohl sehr leicht fühlte, fiel mir zunächst alles aus der Hand. Es dauerte eine Weile, bis er als "normal" im Gesamtgefüge des Organismus wahrgenommen wurde.

 

Ich war ohne und mit Schiene schmerzfrei. Wieder ein Beweis, daß die "Entlastung der Kiefergelenke" mit dem Schmerzgeschehen überhaupt nichts zu tun hatten. Aber: ich wußte das ja!

 

Den Termin zum Einschleifen der Schiene hätte ich am liebsten geschwänzt, wagte dies aber nicht, wollte mir nicht den Zorn des ZAs zuziehen. - Gerade hatte ich Dr. Dr. Spr voller Freude mitgeteilt, daß ich mit der Schiene gut zurechtkomme, schliff er etwas ein, genau dort, wo im UK an den Original-Zähnen 42, 43 etwas fehlte (ZÄ hatten dort "eingeschliffen"), was aber auf der Schiene minimalst vorhanden war. Daß dieser kleine Kontakt bei der Laterotrusion genau das war, was ich ZÄn immer unter Zuhilfenahme des Daumennagels (muß gezeigt werden, kann nicht beschrieben werden) demonstriert hatte, um zu zeigen, wie die UK-Frontzähne in diesem winzigen Bereich "führen", sollte ich erfahren, als mir die Schiene wieder eingesetzt worden war - und fühlbar hier wieder Luft war. Der ZA hatte genau diesen angenehmen Kontakt weggeschliffen. 

 

Zunächst fehlte mir nur dieser kleine Kontakt - wenige Zeit später verspannte sich die Muskulatur und ich bekam Höllenschmerzen! Sobald ich die Schiene rausnahm, wurde es besser, und die Schmerzen ebbten nach kurzer Zeit ganz ab. Was sollte ich tun, ohne den ZA zu verärgern? Mit viel Mut bat ich um einen Termin. Ich konnte ganz genau beschreiben, welcher Kontakt an der Schiene fehlte.

 

Nach 3 Stunden Wartezeit hatte man mich einfach vergessen. Dr. Dr. Spr wollte bereits gehen, als man mich im Wartezimmer entdeckte. "Was ist denn noch?" fragte er schroff. "Sie waren doch erst gestern da!! Ich beschrieb meine Beobachtungen und die Schmerzentwicklung. "Da gehört kein Kontakt hin!" Ich versuchte zu erklären. "Davon können Sie gar nicht solche Schmerzen haben!" Mit diesem Worten verließ der ZA den Raum. Ich sagte mir "da mußt du durch". Ich wollte nicht wieder auf ZA-Suche gehen! Also ließ ich mir das gefallen, ging nach Hause.

  

Der Zahn 45 meldete sich wieder. Ich hoffte, daß er, wie ich das kannte, so lange gespült wird, bis Schmerzfreiheit eingetreten ist. ( Ich wußte auch , was passieren kann, wenn das gründliche und wiederholte Spülen unterlassen wird: dann ist der Zahn hin!). Aber es wurde Ledermix in die Wurzel eingebracht, das Loch verschlossen und ich für die nächsten 4 Wochen nach Hause geschickt. Meine Nachfrage, ob das wirklich so richtig sei, wurde überhört.

 

Wieder konnte ich nur schwer atmen, bekam Herzrasen, mir war schwindelig und übel, das Brennen im Mund war schlimm, nachts lag ich wieder in einer Schweißlache. 

 

Die Schiene war nicht mehr korrekt. Ich hatte Schmerzen. Noch im Gedächtnis, ich "dürfe" mich bei Schmerzen immer melden, fragte ich nach einem Termin. (Und lernte, daß ZÄ ihren Worten treu bleiben: Melden durfte ich mich immer .....das bedeutete noch lange nicht, daß ich auch einen Termin bekam!) Mehrmals wurde ich abgeschmettert, "Sie haben doch einen Termin!

In 4 Wochen! " Mir wurde gesagt, wenn ich Schmerzen hätte, solle ich die Schiene rausnehmen. Ich verstand das nicht, denn die Schiene gehörte doch angeblich zur Therapie.

 

Als Dr. Dr. Spr in Urlaub war, behandelte mich sein junger Kollege. Da die Schmerzen am Zahn 45 von ihm am Zahn 44 vermutet wurden, spritzte er mir Vitamin B (gemixt mit Betäubungssubstanz), um diesen Zahn, wie er sagte, zu retten. Als ich die Vermutung aussprach, ob er möglicherweise eine Placebobehandlung vornimmt, war er wütend. Er schrie mich an, er wolle mir helfen und müsse sich sowas anhören! Er weigerte sich, mich zu behandeln. Überließ mich meinen Schmerzen.

 

Es sollten nun passende Laborprovisorien für die Zähne 37, 46, 45 angefertigt werden, weil die vorhandenen Kronen ständig rausfielen (zeitweilig wurden sie verschluckt, und ich mußte sie aus den Exkrementen bergen - sorgfältig reinigen und wieder benutzen). Sorgfältig wurden Fäden gelegt, um die Präparationsgrenze genau einzuhalten.

 

Trotz dieser schmerzhaften und zeitaufwendigen Aktion schlossen die neuen Provis 46, und 37 nicht korrekt ab (beim 45 merkte ich es nicht mehr, der war ja tot). Ich konnte nur spekulieren, daß die Abdrücke nicht korrekt gewesen waren. Aber dies dem zu ZA sagen, verkniff ich mir.

 

Wegen der völlig freiliegenden beschliffenen Zahnsubstanz reagierten die Zähne extrem schmerzhaft. Ich hoffte, Dr.Dr.Spr nimmt dies zum Anlaß, die Provis zu erneuern und dabei auf exakten Kronenschluß zu achten.

 

Der ZA dachte gar nicht daran! In seiner ruppigen Art sagte er "Dann kaufen Sie sich eine Zahnpaste für empfindliche Zahnhälse! Kommt gar nicht in Frage, die Provis nochmal zu machen! Unsere Arbeit ist in Ordnung.

 

Aber durch den unkorrekten Sitz fielen auch die provisorischen Kronen ständig raus. Gleich zu Beginn der Behandlung hatte Dr. Dr. Spr mir deutlich gemacht, daß ich auf gar keinen Fall herausfallende Kronen oder Provis selbst einsetzen dürfe. (Aus meinen Aufzeichnungen wußte er, daß ich dies allein deshalb getan hatte, um dem ZA nicht seine Zeit zu stehlen; ich wußte exakt, wie wichtig eine grünliche Reinigung des Zahnstumpfes vor dem Wiedereinbringen der Kronen war und habe - entgegen manchen ZÄn, welche solche Reinigung grundsätzlich für Unsinn hielten- sorgfältig gehandelt. Außerdem wußte ich genau, wieviel provisorische Masse einzufüllen war, damit die Krone nicht zu hoch und somit ein Störfaktor/Scherzfaktor war). Auf gar keinen Fall wollte ich Dr. Dr. Spr verärgern oder ihm nur den geringsten Anlaß geben, mich auf die Straße zu setzen.

 

Also bat ich um einen Termin zum Wiedereinsetzen. Aber mir wurde gesagt, ich hätte doch einen Termin - in 3 Wochen! Ich wollte nicht noch meine letzten Zähne gefährden. Ich reinigte den Stumpf und setzte mir das Provi 37 selbst ein. Dieser Zahn war ohne Provi so schmerzhaft! Anders hätte ich die Schmerzen

3 Wochen lang nicht ertragen können (und ich wollte auch den Stumpf durch Bakterien nicht gefährden.).

 

Ich war unsicher, ob ich das dem ZA sagen sollte. Ich entschied mich für Offenheit. Dr. Dr. Spr schrie mich an "Das dürfen Sie nicht! Sie mit Ihren eigenmächtigen Vorgehensweisen! Sie bringen mein Konzept durcheinander!" Ich fragte mich, welches Konzept? Er war bisher völlig konzeptlos vorgegangen.

 

Es passierte noch zweimal, daß ich zum Wiedereinsetzen einer herausgelösten Krone in die Praxis mußte. Inzwischen wurde dies von einer Helferin übernommen, nachdem ich extrem lange im Wartezimmer verbracht hatte.

 

Als ich ein erneutes Mal wegen einer solchen Arbeit im Zahnarztstuhl saß, kam der ZA ins Behandlungszimmer und beschimpfte mich, daß ich schon wieder wegen einer solchen Lappalie Zeit und Kosten in Anspruch nehme.

 

Ich war wie vor den Kopf geschlagen: "Aber was soll ich denn tun, wenn die ständig rausfallen? Ich hatte Sie darüber aufgeklärt, daß die Provis nicht korrekt sitzen. Sie haben ausdrücklich darauf bestanden, daß ich rausgefallene Provis nicht selbst einsetzen darf, sondern damit in die Praxis kommen m u ß." Der ZA war wütend: "Sie können nicht ständig unsere Zeit in Anspruch nehmen". Ich war verzweifelt "Aber dann ist es doch eine Hilfe, wenn ich mir die selbst wiedereinsetze." "Das dürfen Sie nicht" polterte der ZA. "Wenn ich das nicht darf, m u ß  ich doch jedesmal in die Praxis kommen!"  "Nein" schrie der ZA , "dafür haben wir keine Zeit! . Ich war so verwirrt!!! "Aber wenn ich mir die herausgefallenen Provis nicht selbst einsetzen darf und auch nicht deswegen in die Praxis kommen darf, obwohl ich das eigentlich soll.....wie sieht die Lösung aus?" - "Da muß eine Endlösung her" schrie er mich an. Ich war hilflos. "Ja, dann machen wir doch eine "Endlösung" - was ist eine "Endlösung"?"

 

Daß ich das nicht verstand, machte ihn noch wütender. "Da müssen wir jetzt endlich etwas Ordentliches reintun!" Genau so sagte er es - und ich wußte immer noch nicht, woran es scheiterte, daß er "nichts Ordentliches da rein" tat. "Warum machen wir das dann nicht? Warum machen wir keine Endlösung?" "Die" , sagte der ZA wütend "ist nicht möglich"...aber er erklärte mir nicht, weshalb die nicht möglich ist.

 

Mittlerweile waren die Schmerzen am wurzelbehandelten Zahn 45 so unerträglich, daß ich den ZA bat, die Wurzel zu spülen. Der ZA verließ den Raum.  Ich dachte, er kommt zurück, um die Wurzel zu säubern - ich wartete, aber niemand kam, also stand ich auf, nahm mir das Lätzchen ab und ging zur Rezeption. Die herausgefallene Krone war mir nicht wiedereingesetzt worden. Was sollte ich tun?

 

Alle Anwesenden, wichen meinen Blicken aus - ich verstand das nicht. Ich hatte nichts getan, was ein solches Verhalten rechtfertigen könnte!

 

Ich fragte, was ich tun soll - aber die Helferinnen taten, als hätten sie nicht gehört. Ich war gar nicht anwesend! Das kam mir leider sehr bekannt vor!

 

Ich stand da, hilflos - wußte nicht, was ich machen sollte. Schließlich kam die Buchhalterin, die ebenfalls an mir vorbeischleichen wollte. Sie sah wohl meine hilflose Haltung....Sie fragte mich, ob ich inzwischen wieder arbeite. Ich klärte sie darüber auf, daß ich extra für die Zahnbehandlung eine Krankschreibung vom Gesundheitsamt bekommen hatte für die Dauer eines Jahres. Damit ich mich ganz und gar für die Gesundung einsetzen könne. 

 

"Sie sollten sich aber Arbeit suchen", sagte sie. "Dann sind Sie irgendwann wieder normal krankenversichert, und das wäre ganz sicher ein Ansporn für den ZA , die Behandlung fortzusetzen". Sie fügte hinzu, das Sozialamt habe die eingereichten Rechnungen noch nicht bezahlt, und das sei sicherlich nicht gerade unterstützend für eine erfolgreiche Behandlung. - Diesen Wortlaut habe ich mir sofort notiert, damit ich nichts davon vergesse. Das hätte ich sogar selbst nicht geglaubt, wenn ich es nicht mit eigenen Ohren gehört hätte.

  

Dr. Dr. Spr hatte überhaupt nicht geantwortet, die Buchhalterin hat durch ganze Blumensträuße gesprochen - immer so geschickt formuliert, daß ich mir selbst auslegen mußte ,was eigentlich gemeint war - und diese meine Auslegung konnte hinterher immer als falsch hingestellt werden. Je nach Belieben. Dieses Verhalten kam mir mit ZÄn ein bißchen zu oft vor, als noch an Zufall zu glauben. (Damals fiel es mir noch nicht auf, aber mit der Ablehnung der Kostenübernahme des Sozialamtes veränderte sich auch der Tonfall)

 

Es ging mir grauenhaft. Schmerzen, die Nebenwirkungen der medizinischen Einlage (Ledermix). Ich hatte keine Kraft mehr , innerlich wie äußerlich. Ich sah mich selbst in einer eigenartig gebückten Haltung durch die Wohnung schleichen. Meistens verbrachte ich die Tage und Nächte völlig apathisch im Bett.

 

Ich hatte mir angeeignet die körperlichen Wahrnehmungen, das Fühlen, aufzuschreiben, die Zusammenhänge der Zähne mit dem übrigen Organismus aufzuzeigen - damals war ich so naiv anzunehmen, es könnte eine Hilfe sein, mich zu erklären, mich "verständlich" auszudrücken.

 

Der Atem fiel immer schwerer, ich konnte nicht mehr tief durchatmen konnte. Das Zwerchfell war irgendwie unbeweglich. Dazu befragte ich meinen Arzt, der immer sehr aufgeschlossen erklärte. Ich erzählte ihm, daß ich diese Zwerchfell-Lähmung (ich konnte mich nicht anders ausdrücken) im Zusammenhang mit dem Zahn 45 erlebte, daß die besonders schmerzende Stelle ganz tief (UK - fast im Schlund, außen Hals) - ich zeigte ihm diese Stelle ganz genau, er drückte - ich schrie vor Schmerzen - gedrückt, eine Art Atemnot auslöse. Er erzählte mir, daß dies der Schrecken alle Ärzte nach Kehlkopfoperationen sei. Dort nämlich sei die Austrittsstelle des Zerchfell-Nervs, und bei Ops habe man eine Heidenangst, diesen Nerv zu verletzen. Das stelle sich immer erst hinterher raus. - Daß ich diese Zusammenhänge vom Fühlen her erfaßt hatte, ohne darüber gelesen zu haben, war in diesem Moment wichtig, weil es mich in meinem "richtigen" Fühlen bestätigte - auch wenn mir das bisher wenig genützt hatte.

 

(Zu dieser Zeit kaufe ich mir das Buch "Patient beim Zahnarzt" von Riedel. Riedel berichtet dort u.a. von einer Frau, die mehr als ein halbes Jahr Felbehandlungen ausgesetzt war. Die Art und Weise, wie der Autor, selbst ZA , dies beschreibt, berührte mich zutiefst. Seine Worte des Mitgefühls für diese Frau, wie sie ein halbes Jahr lang gequält wurde - ich stellte mir vor, wenn dieser Autor schon bei einem halben Jahr so viel Mitgefühlt aufbrachte, was würde er bei zwei Jahrzehnten sagen??)

 

Inzwischen rumorte der Zahn 37 hartnäckig. Das Provi hatte ich verschluckt und diesmal in den Exkrementen nicht wiedergefunden. Ich  m u ß t e  in die Praxis. Die Helferin stellte ein neues Provi her, welches total unbrauchbar war, aber sie sagte: "das muß erstmal so gehen". - Es ging aber nicht.  Einen anderen Termin bekam ich unter Murren. Dr. Dr. Spr schickte seinen Assistenzarzt. Dieser ZA brachte das Provi 37 mit Ledermix ein, damit der Zahn sich beruhigt. Das Provisorium war zu hoch, weil zu viel Befestigungsmasse eingefüllt worden war. Ich war der Meinung, daß dies der Grund ist, das dies den Zahn reizte! Außerdem sah ich dort noch immer die Kariesstelle. Aber das wurde für Unsinn gehalten. -

 

Wieder registrierte ich die körperlichen Nebenwirkungen, die ich nur noch Ledermix zuschreiben konnte. Mir ging es wirklich schlecht, und ich konnte mich erinnern, daß die körperlichen Auswirkungen immer dann eingetreten waren, wenn Ledermix mit meinem Körper in Berührung gekommen war. Im Laufe der Zeit hatten sich die Reaktionen dramatisch verschlechtert.

Dieser ätzende Geschmack im Mund, Atemnot, Tagsüber fror ich, nachts lag ich im Schweiß. Herzrasen. Starke Konzentratrionsschwäche, mein Atem war flach und ich nahm eine seltsam gebückte Haltung an - verlor enorm an Gewicht. Benommenheit, teilweise völlige Desorientierung, normales Sprechen war nicht mehr möglich.

 

Dr. Dr. Spr ließ eine Röntgen des Zahn 45 anfertigen mit einer Nadel im Kanal. "Da hat sich nichts geändert", sagte er kurz. Ich solle noch 3 Wochen warten, dann sollte nochmals eine Einlage (Ledermix) eingebracht werden. Meine Bitte, die Zahnwurzel einmal die Woche zu spülen und meine Hinweise, daß sich solche Vorgehensweise in der Vergangenheit als positiv erwiesen hat, schob der ZA beiseite. Der Zahn 37 und dessen "Höhe" interessierte ihn nicht. Meine Schmerzen waren für ihn etwas, was er gar nicht mehr hören wollte. Kein Wort über die Schienentherapie, kein Wort über die Weiterbehandlung.

 

Ich sagte mir jeden Tag "durchhalten". War unfähig geworden überhaupt noch irgendwas zu sagen, dachte nur noch an die "Endbehandlung", die ich nur erreichbar sah, wenn ich mich total "füge".

 

Wieder sollte eine neue Schiene hergestellt werden. Um mich vom Kontakt zum Zahn 37 zu entlasten. Ich war sicher, daß eine ordentliche Krone wichtiger war. Eine Schiene auf einer ständig rausfallenden , weil schlecht sitzenden Krone konnte ich mir nicht als Hilfe vorstellen. Die Abdrücke dafür fertigte eine Helferin an. 

 

Ich hatte furchtbare Schmerzen am 45, wollte eine Spülung. "Dafür sind Sie heute nicht eingetragen..." sagte die Helferin und schickte mich nach Hause. Als ich dann zum "festen" Termin in der Praxis saß, wurde wieder Ledermix in den Zahn 45 eingebracht - und nun schaute ich ganz gezielt das Vorgehen in meinem Körper an: Ledermix war Gift für mich!

 

Der Erschöpfungszustand meines Körpers nahm bedrohliche Formen an. Nachts raste mein Herz, ich lag in einer Schweißlache, mein Körper zuckte unkontrolliert. Manchmal schlief ich - auch tagsüber - ganz plötzlich ein, knickte einfach weg, erwachte, vollgesabbert, Spucke lief mir aus den Mundwinkeln - das fand ich ganz und gar nicht mehr normal. Ich hatte von 51 Kilo auf 45 Kilo abgenommen, wurde immer wackeliger, konnte mich kaum noch auf den Beinen halten. - Mein Arzt sagte, daß sei der Erschöpfungszustand. Er glaubte mir nicht die Zusammenhänge mit Ledermix. Ich kramte in meinen Erinnerungen, wann und wie diese körperlichen Veränderungen aufgetreten waren - und immer war es im Zusammenhang mit Ledermix.

 

Ich sprach Dr. Dr. Spr darauf an, ich hatte diese körperlichen Veränderungen jedesmal, wenn mit Ledermix gearbeitet worden war, während diese sofort zurückgingen, wenn Ledermix in der Vergangenheit weggelassen worden war. Ich fragte, ob ich möglicherweise gegen Ledermix eine Allergie haben könne.

 

Der ZA sagte: "Das habe ich ja noch nie gehört"- damit war die Sache für ihn erledigt.

 

Nun hatte ich Ledermix sowohl unter der Krone 37 als auch im Wurzelkanal des Zahnes 45. Über Monate! Die erschreckenden körperlichen Auswirkungen habe ich detailliert notiert: den extremen Gewichtsverlust, die totale Desorientierung, die Muskelatrophie, die Unfähigkeit, normal zu sprechen... .Meine Hinweise wurden weder vom Hausarzt noch vom ZA ernst genommen.

 

Anstatt endlich die "eigentliche" abschließende Zahnbehandlung vorzunehmen, wurden am 5.10. erneut Abdrücke genommen, um ordentlich sitzende Dauerprovisorium auf jene Zähne einzubringen, die völlig ungeschützt oder durch ständig herausfallende Provisorien bedeckt waren. Die Kronen konnten teilweise nicht mehr getragen werden - bis zur Fertigstellung der Provisorien wurde ich ohne Schutz der Zähne nach Hause geschickt! Ich hatte solche Schmerzen! Es war nicht möglich, Nahrung zu mir zu nehmen, ohne die Hölle zu erleben! Ich konnte nicht verstehen, wie ein ZA beschliffene Zähne schutzlos läßt. Ich hatte mal wieder Angst um meine Zähne. Aber auch in dieser Praxis wurden solche Anwandlungen verlacht. Bakterien oder Karies könnten freiliegenden, beschliffenen Zähnen nichts anhaben - ich konnte das noch immer nicht glauben.....

 

Als ich am 24. 10. in die Praxis kam, glücklich, daß auf die beschliffenen Zähne endlich wieder einen Schutz bekommen sollten, waren die Provisorien noch nicht fertig. Dr. Dr. Spr sagte: "Die konnten wir gar nicht machen" Er schnappte nach Luft. Seine Begeisterung, etwas Bahnbrechendes entdeckt zu haben war offensichtlich. "Wissen Sie, wir haben nämlich etwas entdeckt. Schaun Sie mal." Er hielt mir die Bißabdrücke vor die Nase. "schaun Sie mal, wir haben entdeckt, daß die linke Seite ja viel zu hoch ist! Da paßt ja keine Krone mehr hin!"

 

Ich schaute hin und hörte ihn reden - und mir fehlten die Worte. Nicht wegen der großartigen Entdeckung! Ich erinnerte mich, daß ich auf diese Tatsache bereits zu Beginn der Behandlung hingewiesen und diese als Schmerzursache angegeben hatte, weil der 37 zu stark belastet wurde. Das bedeutet, daß der ZA mich mit diesem Wissen monatelang diesen Schmerzen ausgesetzt hatte!

 

"Da haben Sie ja seit Jahren wahrscheinlich viel zu hoch gebissen".

 

Ohne ihn zurechtzuweisen, erinnerte ich ihn daran, daß ich ihn darüber informiert hatte, gleich zu Beginn der Behandlung.

   "Ja, ja," sagte er, "Aber da mußte ich eben erstmal selber drauf kommen". Auch bestätigte er meine zu Beginn der Behandlung angegebene Situation: "bei der Laterotrusion wird der Unterkiefer viel zu weit nach rechts geführt, daß das rechte Kiefergelenk "gequetscht", während das linke Kiefergelenk "rausgezogen" wird. - Auch das hatte er aber "erst selbst herausfinden" müssen!

Daß er mich, die Patientin, damit vermeidbaren Qualen ausgesetzt hatte, welche durch sofortige Maßnahmen hätten abgestellt werden können, interessierte ihn nicht. 

 

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wußte ich mit absoluter Sicherheit, daß es einem Patienten überhaupt nichts nützt, gut Bescheid zu wissen, sich klar ausdrücken zu können. Es hängt ganz allein vom Wohlwollen des ZAs ab, ob der "bereit" ist, sich so weit herabzulassen, einem Patienten Gehör zu schenken und dessen Mitteilungen für mündig zu erachten. Diese Erkenntnis brachte mich aber nicht weiter.

 

Der Zahnstumpf 37 sollte eingeschliffen werden, um die Krone passend zu machen.

 

Weil auch der ZA endlich "von allein drauf gekommen" war, daß auch die Krone 36 zu hoch war, schliff er diese ein. Aber: die Betäubung, wie zwecks Einschleifen des Zahnes 37 gelegt worden war, wirkte schon - und ich sollte ihm angeben, wie es sich anfühlt! Er schob die Okklusionsfolie zwischen die Zahnreihe und beschimpfte mich lauthals, weil ich - wegen der Betäubung - keine exakten Angaben machen konnte. Er nahm meinem Unterkiefer in die Hand, knallte damit an die Oberkieferzähne und schrie "Da! So sollen Sie das machen!" Er schrie so laut und so nah in mein Ohr! Ich dachte, mir platzt das Trommelfell! - Und immer wieder knallte er den Unterkiefer mit Brachialgewalt gegen den Oberkiefer. "Da! So sollen Sie das machen!!"I ch dachte, mir fliegt der Kopf ab!

 

Der Zahnstumpf 37 wurde buccal massiv runtergeschliffen. Weil der Bohrer nicht funktionierte, wurde der ZA immer wütender. Das Wasser aus dem Bohrer spritzte unkontrolliert in alle Richtungen, mir ins Gesicht, auf den Boden. Ich realisierte, daß ich nicht im Kino saß!

 

Die Helferin rührte die Abdruckmasse an. Der ZA schrie sie an ,"davon habe ich noch nichts gesagt!". Die Helferin war erschrocken, vernichtete alles und wartete ab, bis er ihr die Anweisung gab - das war einige Sekunden später. Der Löffel wurde in den Unterkiefer eingebracht. Dr. Dr. Spr verzog sich ins Nebenzimmer. Dort hörte ihn fröhlich scherzen und lachen mit einem anderen Patienten.

 

Es waren 15 Minuten vergangen, ich saß immer noch mit dem Abdrucklöffel im Mund. Ich wußte, daß das viel zu lange war. Aber niemand ließ sich blicken. Die Spucke lief bereits auf in den Halsausschnitt des Pullovers. Eine Helferin betrat den Raum, tupfte mir die Spucke weg. Ich bat Sie, den Löffel zu entfernen, aber sie war unsicher, ob sie das ohne Anweisung des ZAs durfte. Ich war so wütend! Was sollte das? Ich gestikulierte, sie solle mich davon befreien. Als sie endlich tätig werden wollte, kam eine andere Helferin, die sie zurechtwies, sie möge das Wasser am Boden (welches während der Präparation in alle Richtungen gespritzt war) aufwischen! Also hantierte die Helferin mit dem Wischlappen auf dem Boden rum. Ich saß weiterhin da - mit dem Löffel und der inzwischen extrem fest gewordenen Abdruckmasse im Mund. Die Spucke lief unaufhörlich in den Pullover-Ausschnitt. Mein hilfesuchendes Gefuchtel mit den Händen blieb von beiden Helferinnen unbeachtet.

 

Die Helferin drückte den Wischlappen im Waschbecken aus und versuchte dann, ohne sich die Hände gereinigt zu haben, in meinem Mund zu hantieren. Ich wußte nicht, ob ich unter diesen Umständen noch Hilfe wollte!

 

Die Masse war inzwischen so fest geworden, daß sich nichts rührte! Gemeinsam mit der anderen Helferin versuchten sie den Löffel zu entfernen, aber es gelang nicht. Es war eine Tortur. Als noch eine dritte Person geholt werden sollte, entschloß ich mich, das selbst zu versuchen. Es war furchtbar! Das Zeug war so fest geworden, das sich nichts rührte. - Als es mir endlich gelang, kam der ZA hinzu und beschimpfte mich, weil sich auch die Provisorien herausgelöst hatten und nun wieder eingesetzt werden mußten. Daß diese auch herausgelöst worden wären, wenn er oder eine Helferin den Löffel entfernt hätten, stand nicht zur Debatte: i c h  war Schuld daran! Zur Strafe ob meiner Eigenmächtigkeit setzte er die Provis einfach nur auf die Stümpfe - ohne Temp Bond. Das Metall rieb an den Stümpfen und bereitete mir unmenschliche Schmerzen, die ich hinzunehmen hatte.

 

Obwohl der Zahn 37 extrem schmerzhaft war und dazu noch neu beschliffen, fertigte Dr. Dr. Spr für diesen Stumpf überhaupt keinen Schutz an. "Die paar Tage muß das gehen", sagte er. Aber es wurde die Hölle! Schmerzmittel halfen nicht! Der ungeschützte, beschliffene, noch vitale Zahn 37 war extrem schmerzhaft! Nur ganz stillhalten und wimmern half über die Zeit.

 

Wieder paßten die Laborprovisorien nicht. Aber der ZA wollte hier nichts mehr ändern.

 

Und irgendwas stimmte auch mit dem verwendeten Material nicht! In meinem Mund brannte es unerträglich, ein metallischer, ätzender Geschmack überdeckte alles, was an unterschiedlichem Geschmack durch Speisen im Mund war. Manche Speisen verstärkten das Brennen und das Ätzende, so daß ich kaum mehr etwas zu mir nehmen konnte, ohne Übelkeit, Schwindel zu erleben. Dieser Zustand veränderte sich überhaupt nicht.

 







Vergleichsweise Präparationsrand: 


 

links: Provisorium 46 Dr.Mi (2/91) auf Stumpf

Mitte: Krone 46 (2/91 Dr. Mi und Provisorium Dr. Dr. Spr 9/95)

rechts: Provisorium 46 Dr.Dr. Spr (9/95) auf Stumpf

Provisorium Dr. Dr. Spr im Mund  







  

Den Zahn 45 ließ der ZA inzwischen völlig unbeachtet. Als ich noch einmal nachfragte, ob man den Wurzelkanal nicht wöchentlich einmal spülen könne, bis dieser Zahn schmerzfrei sei, beschimpfte mich der ZA wieder einmal: Er beugte sich dicht zu mir und sagte: "Mit Ihnen geben wir uns schon mehr Mühe, als wir das üblicherweise machen. Normalerweise stopfen wir so einen Wurzelkanal oben zu - und dann wird unten die Wurzelspitze abgeschnippelt". Dazu fiel mir nichts mehr ein.

 

Vom Provisorium 37 brach beim Essen ein Stück Keramik ab. Ich bekam keinen Termin, mir wurde gesagt, ich solle zum Notarzt gehen. Als ich nochmals nachfragte, ob ein Not-Zahnarzt gemeint sei, wurde mir gesagt, "nein, der ZA sagt, Sie sollen zum Notarzt gehen!" Ich sagte, es sei eine Zahnangelegenheit! Dann müsse ich warten! Ich hätte ja in 2 Wochen ohnehin einen Termin!

 

Ich quälte mich mit schlimmsten Schmerzen, lag wimmernd im Bett und wartete auf meinen Termin.

 

Als ich den ZA fragte, weshalb er mir durch eine Helferin hat ausrichten lassen, ich solle zu einem Notarzt gehen - ob er vielleicht einen Not-Zahnarzt meine, denn das sei doch eine Zahnangelegenheit: Nein, er meine einen Notarzt, schrie er in einer Lautstärke und so nah an meinem Ohr, daß ich zusammenzuckte. Das schien ihn zu animieren, noch lauter zu schreien! Ich verstand ja seine Worte, aber ich verstand nicht, wieso ich zum Notarzt gehen sollte. "Weil Sie gar nichts an den Zähnen haben" schrie er. Als ich fragend schaute, polterte er lauthals "Ich habe nämlich alles Zahnmedizinische getan! Da ist nichts mehr! Sie gehören zu einem anderen Arzt!"

 

Ich wußte nicht, was er meinte. Die Wurzelbehandlung war nicht abgeschlossen, die Provisorien saßen nicht, fielen raus oder waren brüchig, von der anfangs angestrebten Zahnbehandlung war noch nicht ein einziger Schritt getan. Der Biß war von ihm verschliffen worden.

 

Meine offensichtliche Ratlosigkeit schien ihn nur noch wütender zu machen. Er setzte sich auf den Hocker, kam mir ganz nah und sah mir tief in die Augen. Mit drohenden Gebärden und einem Ton, der keinen Widerspruch duldete, sagte er "Frau Schmidt, Sie sollten sich wirklich einmal ernsthaft überlegen, ob Sie nicht mal einen anderen Arzt zurate ziehen. I c h  habe alles getan. Meine Arbeit ist erledigt!"

 

Da er nicht konkret wurde, fragte ich nach. "Meinen Sie, daß ich möglicherweise sowas wie Altersmigräne habe und zu einem Nervenarzt gehen sollte oder was meinen Sie?" Ich war so hilflos, ich verstand ihn wirklich nicht! "Ich weiß es nicht", sagte der ZA , "meine Arbeit ist jedenfalls getan. Ich überweise Sie jetzt an die Uni-Klinik" .

 

Ich nahm meinen ganzen Mut zusammen und wies auf die abgebrochene provisorische Keramik am 37 hin. Der Zahn war zur Hälfte ungeschützt, tat nach 2 Wochen völligem Freiliegen scheußlich weh. Aber der ZA wollte das nicht ändern.



provisorische Krone 37 /Abplatzung


Weil der ZA sich etwas beruhigt hatte, traute ich mich zu fragen: "Gesetzt den Fall, Sie schicken mich zu einem anderen ZA und der schleift etwas ein oder repariert das Provi, wie läuft den dann die Behandlung bei Ihnen weiter?" "Dann ist die Behandlung für mich zuende" sagte der ZA. "Dann ist mein Konzept kaputt gemacht! Dann behandel ich nicht mehr!"  - Welches Konzept? Ich wagte nicht, zu fragen.

 

Ich: "Sie schicken mich zu einem anderen Arzt, für mich kann das nur ein anderer Zahn-Arzt sein. Wenn dieser etwas findet, was geändert werden m u ß, um Schmerzen abzustellen, darf er das nicht. Aber dann kann ich mir den Weg doch sparen und gleich zu Ihnen in die Behandlung kommen, damit S i e  diese fortsetzen, was Sie aber nicht tun..... oder was verstehe ich daran nicht?" ich fragte nicht, um ihn zu verärgern, sondern weil ich ihn wirklich nicht verstand! Mein hilfloses Nichtverstehen machte den ZA wütend.

 

Erst jetzt schaute er mir zum erstenmal an diesem Tag in meinen Mund. "Was ist denn das!" schrie er wieder. "Was haben Sie denn da gemacht?!" Ich wußte nicht, was er meinte. Ich hatte nichts gemacht!

 

Er nahm das von seinem Labor angefertigte, von ihm eingesetzte Provi 37 raus, untersuchte es. "Da hat man was gemacht", sagte der ZA immer wieder. "Da hat man was gemacht"...Ich saß da mit einem Fragezeichen. Er rang nach Atem und wurde immer wütender. "Solche Provisorien stellen wir nicht her!" schrie er wieder los. "Da ist ja ein Loch!! Da hat man was gemacht!"

 

Wütend verließ er das Behandlungszimmer. Nach geraumer Zeit betrat er wieder den Raum. "Was haben Sie gemeint mit "da hat man was gemacht?". Ich wußte nicht, was er mit "man" und "was gemacht" meinte, denn die Keramik war von ganz allein runtergebrochen; darunter kam ein schwarzes Metall zum Vorschein, welches stückchenweise zusammengesetzt aussah.

 

Er wiederholte immer nur "Da hat man was gemacht, ich bin sicher, da hat man was gemacht". Ich wollte endlich klare Worte - ich verstand ihn nicht. "Solche Arbeit machen wir nicht. Da hat man dran rumgefummelt". 

 

Wen meinte er mit "man", was meinte er mit "was dran gemacht, dran rumgefummelt"? Um eine klare Aussage zu bekommen, mit der ich zumindest etwas anfangen konnte, wies ich darauf hin, daß er selbst dieses Provi eingesetzt hatte, daß ich danach um einen Termin gebeten hatte, eben weil dort etwas von der provisorischen Keramik abgebrochen war. Aber ich hatte keinen Termin bekommen. Und was genau meine er mit, "man" und "was dran gemacht, dran rumgefummelt" meine. Er möge sich klar ausdrücken. Dann nahm ich ihm seine ohnehin sehr durchsichtige Bemerkung ab: "Oder meinen Sie mit "man", daß ich daran was gemacht habe? Ich habe nichts daran gemacht! Die Keramik ist so brüchig, daß sich das beim Essen von ganz allein gelöst hat". Er sagte nur "Da hat man dran rumgefummelt" und blieb jede Antwort schuldig.

 

Er säuberte den Zahn 37, der inzwischen furchtbar schmerzhaft war. "Ja, ein freiliegender Stumpf eines vitalen Zahns kann sehr wehtun, sagte der ZA. Immerhin räumte er Zahnschmerzen ein. Die Stelle, die ich als beginnende Karies "sah", interessierte ihn nicht (viel später stellte sich heraus, daß hier tatsächlich Karies begann, welche erstmal wieder 2 Jahre lang unbehandelt blieb!). Die ätzende (nach Jod schmeckende) Flüssigkeit verursachte solche durchdringenden Schmerzen, daß ich das über die Atemtechnik nicht mehr steuern konnte. Ich schrie völlig unkontrolliert und mußte mich fast übergeben; ich rutschte im Stuhl immer tiefer, während der ZA - sichtlich animiert - dieser Bewegung folgte und weitermachte.

 

Als ich wimmernd mit dem Kopf dort angelangt war, wo sonst der Hintern seinen Platz hatte, wurde der ZA noch wütender, und stochertenur noch heftiger auf diesem Zahn herum. Dann schmiß er das zahnärztliche Instrument aus der Hand, rannte zur Tür hinaus und schrie: "Ich schreibe jetzt die Überweisung für die Uni-Klinik."

 

Zum erstenmal konnte ich meine Tränen nicht stoppen, denn der Zahn 37 schmerzte höllisch! Die Art und Weise, wie ich auch in dieser Praxis behandelt wurde, tat das übrige.

 

Der ZA blieb eine längere Zeit abwesend. Als er zurückkam, hatte er sich etwas beruhigt. Er drückte mir eine Überweisung in die Hand und sagte "Wissen Sie, dann haben Sie auch gleich noch eine zweite Meinung. Das kann nicht verkehrt sein." Er sagte, wolle mich lediglich zur Mitbehandlung dorthin schicken (später sah ich auf der Überweisung, daß es eine Weiterbehandlung war, was zu seiner Aussage paßte, daß seine Behandlung (für ihn) beendet sei).

 

Die abgebrochene provisorische Keramik wurde zum Techniker gebracht, um neue sofort Keramikmasse aufzubringen. Wie das gehen sollte, war mir ein Rätsel.

 

Als der ZA damit zurückkam, sagte er: "Ich habe mir das genau angesehen, mit dem Techniker und meiner Helferin. Sowas hat unser Techniker nie hergestellt. Solche Provisorien machen wir nicht". Er kritisierte die ganze Zeit über die Arbeit seines eigenen Labors, eine Arbeit, die er mir selbst in den Mund gesetzt hatte; er tat aber so, als sei das eine völlig fremde Arbeit. Nur einmal hatte seine Helferin dieses Provi wieder eingesetzt, nachdem es rausgefallen war. Das wußte er. Für mich wurde immer offensichtlicher, daß er mich loswerden wollte. (Ein solches Verhalten von ZÄ war mir wirklich zu oft passiert, als noch an Zufall zu glauben. Dahinter steckte für mich ein System - systematisch werden Patienten fertig gemacht. Dies geschieht hinter verschlossenen Türen. Niemand glaubt es. Man wird genötigt, von selbst zu gehen, damit der ZA immer behaupten kann, der Patient habe die Behandlung abgebrochen.)

 

Ich fragte, was mit der Wurzelbehandlung des Zahnes 45 sei, ob und wann er diese abschließen wolle. Er schien erstaunt zu sein, schaute sich die Röntgen an. Er sei nicht sicher, ob er die Wurzel kappen solle, sagte er. Ich bekam einen Termin für Januar 1996 (obwohl Dr. Dr. Spr doch behauptet hatte, alles Zahnmedizinische getan zu haben.)

 

Das Verhalten war nicht nur in den letzten Wochen eindeutig. Er wollte mich loswerden. Jeder andere Patient wäre wohl auch gegangen. Schon viel früher! Ich aber wollte durchhalten und endlich die abschließende Zahnbehandlung. Deshalb habe ich so viel hingenommen.

 

Ich sprach die Helferin an, die das herausgefallene Provisorium 37 einige Tage vorher wiedereingesetzt hatte. Ich hatte sie an jenem Tag auf die abgebrochene Keramik ausdrücklich hingewiesen. Sie sagte "Ich habe nichts gesehen. Ich weiß auch nicht, wie Sie das gemacht haben" - Schon wieder! Und ich hatte nichts getan!

 

(Erst sehr viel später kam ich nicht umhin zu entdecken, daß volle Absicht dahinter stecken mußte. Wenn ich schon dumm genug war, selbst bei den übelsten Beschimpfungen noch tapfer in die Praxis zu kommen, immer in der Hoffnung, doch noch Hilfe zu bekommen, mußte man wahrscheinlich zu solchen Mitteln greifen. Und als ich später die gesamte "Behandlung" bei Dr.Dr. Spr noch einmal Revue passieren ließ, verstärkte sich dieser Verdacht bzw. wurde manches sehr offensichtlich: Er hatte inzwischen meine Aufzeichnungen studiert und wußte um alle Verhaltensweisen der früheren ZÄ , welche mich verletzt und erniedrigt hatte - ich hatte sehr offen über alles gesprochen. - Die Verhaltensweisen des Dr. Dr. Spr waren absolut identisch: Er brauchte sich das nur abzuschauen und schon hatte er mich mundtot (Obwohl ich ziemlich sicher bin, daß er sich auch ohne dieses Wissen so und nicht anders verhalten hätte. Schon damals schwante mir, daß dieses Verhalten "gelernt" wird, um Patienten gar nicht erst die viel zitierte Mündigkeit einzuräumen.)

 

Bereits am Abend brach die dürftig und auf die schnelle überarbeitete Keramikmasse am 37 wieder ab. Dadurch verschob sich der Kontakt an anderen Zähnen, was Schmerzen verursachte. Ich nahm meinen ganzen Mut zusammen, sagte mir, ich hätte ein Recht auf ordentliche Arbeit. - Ich bekam keinen Termin, beschrieb aber der Helferin genau, was wo abgebrochen war. Man wollte sich wegen eines Termins melden.

 

Bis Mittwoch vor Weihnachten hörte ich nichts. Ich hatte höllische Schmerzen, weil die Keramikmasse dem gesamten Biß fehlte, überall Fehlkontakte auslöste. Ich hatte aufgegeben, von mir aus nochmals anzurufen. Als ich am Donnerstag in die Praxis gebeten wurde, hielt Dr. Dr. Spr die Abdrücke in der Hand, auf denen sich ein bereits neu erarbeitetes Provisorium 37 befand. Diesmal sah das sehr professionell und gut an der Präparationsgrenze abschließend gearbeitet aus. Das konnte ich auf den ersten Blick erkennen.

 

Dr. Dr. Spr sprach kein Wort, weder eine Begrüßung, noch sonst was. Er deutete durch Gesten an, ich solle den Mund öffnen. Während der ZA die provisorische Krone 37 auf den Stumpf aufsetzte, die wirklich gut paßte, fragte er, ob ich in der Uni-Klinik gewesen sei. Ich verneinte dies wahrheitsgemäß (ich war zu der mündigen Entscheidung gekommen, daß ich nicht schon wieder eine andere Meinung brauchte, ich wußte, was ich fühle, und ich wußte, daß das keine Myoarthropatie war, wie dies auf dem Überweisungsschein angegeben worden war).

 

Der ZA rupfte hastig die provisorische Krone 37 wieder raus, sprang wütend auf, packte die Abdrücke nebst Provi 37 und schrie "Dann nehme ich das jetzt zum Anlaß, die Behandlung zu beenden!"  Er habe, schrie er, auch in den Patientenunterlagen vermerkt, daß an dem Provisorium "rumgefummelt" worden sei. Er beschimpfte mich, daß ich ja wohl öfter eigenwillig "etwas gemacht" hätte.

   (Während der gesamten Behandlung hatte ich nichts an den Provis angerührt, selbst als ich beschimpft worden war, wenn ich mit herausgefallenden Provis zum Einsetzen kam bzw. wenn ich erst gar keinen Termin bekommen hatte - dann rannte ich die ganze Zeit mit unmenschlichen Schmerzen ohne Provi , ohne irgendeinen Schutz für den Zahnstumpf rum, nur um ja nicht selbst Hand anzulegen!   

Dr.Dr. Spr hatte sich geweigert, mir die ständig rausfallenden Provisorien einzusetzen, mich beschimpft und auf die Nachfrage, was ich denn tun solle, wenn ich mir die Provis nicht selbst einsetzen darf, er mir diese aber auch nicht einsetzt, immer wieder auf diese Frage nicht geantwortet oder von einer "Endlösung" gesprochen hatte , von welcher er wiederum nicht sagte, wie diese konkret aussieht bzw. was ich darunter zu verstehen hatte und wann diese Endlösung stattfinden soll.  Ich hatte es - trotz schlimmster Schmerzen - bei den herausgefallenen Provis belassen, bin mit den bloßen Stümpfen (vitaler Zähne!) bis zu einem Termin herumgelaufen, obwohl ich mir hätte selbst helfen können!)

 

Als ich wieder nicht wußte, was er mit "gemacht" meint, sagte er, ich hätte ja wohl des öfteren eigenmächtig Provisorien eingesetzt. (ein eigenhändig eingesetztes Provisorium ist anders als ein vom ZA eingesetztes?? Ich jedenfalls hatte, war ich dazu gezwungen, meine Zahnstumpfe vorher immer sorgfältig gereinigt - das konnte ich von ZÄ nicht behaupten.)

 

Erst sehr viel später wurde mir klar, daß er dies aus meiner Dokumentation wußte, daß ich bei einem ZA gelernt hatte, mir selbst zu helfen, z.B. Provisorien anzufertigen oder diese wiedereinzusetzen. Und daß ich manchmal, weil ich keine zahnärztliche Hilfe gefunden hatte, gezwungen gewesen war, mir selbst zu helfen!

 

 

Noch ehe ich fähig war, zu reagieren, hatte Dr. Dr. Spr den Raum (wieder einmal) bereits verlassen. Das Licht wurde gedimmt, wieder nahm ich mir selbst das Lätzchen ab, weil niemand kam. - Ich stand an der Rezeption und wußte nicht weiter. Ich fragte die Helferin, was ich tun solle. Ich hatte Schmerzen! Und es stehe doch noch der Termin im Januar für die abschließende Wurzelbehandlung des Zahnes 45 - soll ich da nun kommen? Oder nicht? Oder doch?

 

Ich war so ratlos und hatte Schmerzen...Die Tür zum Zahnarztzimmer war bis auf einen winzigen Schlitz zugezogen. Dr. Dr. Spr saß dort und kritzelte etwas. Die Helferin wiederholte meine Fragen in diese Richtung. Der ZA antwortete ihr, ich konnte die Antwort aber gut hören, ich stand ja daneben. Sie wiederholte seine Antwort in meine Richtung. "Nein", sagte er "die Behandlung ist für mich beendet". Die Helferin sagte mir: "Der ZA sagt, die Behandlung ist für ihn beendet". Ich fragte ihn, ob ich die Röntgen haben könne, um sie zu kopieren. Keine Antwort. Erst, als die Helferin wiederum meine Frage in Richtung ZA wiederholte, ("Frau Schmidt fragt, ob sie die Röntgenaufnahmen haben kann"), antwortete Dr. Dr. Spr ihr - und sie wiederholte diese seine Antwort in meine Richtung. Es hatte etwas so unglaublich Erniedrigendes!! Entwürdigendes!! Menschenverachtendes!

   Ich ging nach Hause und sagte mir "Fröhliche Weihnachten 1995! - Schon wieder ein Jahr rum!    

Ich quälte mich mit schlimmsten Schmerzen, bekam aber über die Feiertage nirgendwo einen Termin. Bei näherer Betrachtung, war während der letzten

1 1/2 Jahre, die ich in der Praxis Dr. Dr. Spr verbracht hatte, alles nur noch schlimmer geworden. Hilfe immer noch nicht in Sicht. Seit 1989 waren meine beschliffenen Zahnstümpfe lediglich provisorisch versorgt oder Kronen provisorisch eingesetzt. Ich hatte festgestellt, daß die provisorische Masse sich innerhalb kürzester Zeit unter den Kronen auswäscht und Gammel darunter entsteht! Welche Gefährdung für die Zähne! Und immer nur werde ich für die Bitte um Zahnerhaltung verlacht! Ich konnte nicht normal essen, ich gefährdete meine Zähne, ich konnte sie nicht richtig pflegen. Eitelkeiten hatte ich mir ja schon abgeschminkt - aber ich wollte endlich gesund sein!

 

Zu Beginn der Behandlung war man sehr freundlich mit mir gewesen, im Laufe der Zeit hatte sich der Ton geändert, der ZA schrie mich regelrecht zusammen, ohne daß ich ihm je einen Grund dafür gegeben hatte. Daß ich ständig wegen der herausfallenden, schlechtsitzenden Provisorien oder wegen der Schmerzbelastung der Zähne in die Praxis mußte, dafür konnte ich nichts.

 

Niemals hatte ich ausgenutzt, daß ich im Nebenhaus wohnte, habe die Termine abgewartet, oder vorher telefonisch um einen solchen angefragt, auch wenn es mich vor Schmerzen zerrissen hatte. Ich hatte mich total seiner "Behandlung" untergeordnet, den Mund gehalten, mir alles gefallen lassen, ihn selbst auf Diagnosen kommen lassen, die ich längst wußte - aber auch dieses Verhalten hat mir nicht geholfen, eine abschließende Zahnbehandlung zu bekommen. Und: so viele Termine waren es ja nicht - ich habe ja kaum welche bekommen!

 

Geduldig hatte ich darauf gewartet, in den Genuß der "Endlösung" zu kommen, von der Dr.Dr. Spr immer gesprochen hatte. Hatte vermieden, sein ständig zitiertes Konzept einmal anzufordern - ich ahnte, daß ein solches gar nicht existiert. Ohne irgendeine Begründung, ging es aber nicht voran.

 

Daß ich trotz der denkbar unmenschlichen Behandlung (in jeder Weise) immer noch bei diesem ZA sitzen blieb, mußte ihn andere Möglichkeiten suchen lassen, um mich loszuwerden. - Meine Ahnungen, daß die extrem schlechten Provisorien absichtlich so gearbeitet worden waren, daß sie binnen kürzester Zeit abbröckelten und er diese Tatsache mir in die Schuhe schieben konnte, haben sich bei der Beleuchtung der Vorgänge von allen Seiten bestätigt. -

 

Die geringsten Eingriffe hatte ich jedesmal auf einem Dokument mit meiner Unterschrift zu bestätigen - fürs Sozialamt. Daß vor allem hier ein Grund für die Veränderung der Tonlage und der Alibi-Behandlungen (bzw. "Nicht"-Behandlungen) lag, fand ich erst viele Jahre später nachvollziehbar bestätigt, nachdem ich vergleichsweise sehr ähnliche Erfahrungen machen mußte.

 

Als ich mich von dem Schock dieser "Behandlung" etwas erholt und dazu noch Beweise hatte, daß Dr. Dr. Spr fehlerhaft ge- und behandelt hatte, erstatte ich am 13.03.96 Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung.

 

Obwohl deutlich auf die massive allergische Reaktion hingewiesen, hatte

Dr. Dr. Spr Ledermix eingebracht, hatte er jegliche Hilfe verweigert und mich über Weihnachten und Neujahr - in welcher Zeit ich keinen anderen ZA finden konnte - massiven Schmerzen ausgesetzt. Er hatte mich erniedrigt und in meiner Menschenwürde tief verletzt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht beachtet.

 

Ich wurde von der Kripo einbestellt und mußte alles wiederholen. Anstatt meine umfangreiche Darstellung als Grundlage zu nehmen, wollte der Beamte das alles "abkürzen". Stundenlang versuchte er dies. Aber seine Nachfragen zeigten mir, daß er nicht nur nichts verstand, sondern auch nicht wußte, wie er dies zu Papier bringen sollte. - Seine Arbeitszeit war schließlich beendet - und er beendete mittendrin auf die Vernehmung.

 

Wie vom Anwalt lächelnd vermutet, wurde die Anzeige nicht weiterverfolgt.

 

Die Staatsanwältin konnte nichts erkennen, was eine solche Anzeige begründet. Ein "neutraler" Sachverständiger sei gehört worden (den Namen gab man mir nicht!). Ledermix sei wissenschaftlich nicht erwiesen gesundheitsschädlich in dem von mir beschriebenen Umfang. Die Staatsanwältin führt dazu aus:

 

"Auch wenn für Sie selbst die Ursächlichkeit aufgrund der Beobachtungen Ihrer körperlichen Reaktionen festzustehen scheint, kann darauf allein nicht die öffentliche Klage wegen einer Straftat gestützt werden. In einem Strafverfahren müssen derartige Ursachenzusammenhänge zweifelsfrei, wissenschaftlich und aufgrund unabhängiger Gutachten festgestellt und bewiesen werden."

 

2002 habe ich mich näher mit Ledermix befaßt und immer mehr Betroffene von absolut identischen Auswirkungen berichten gehört. Daraufhin habe ich die Herstellerfirma angeschrieben und erfahren, daß dieses Mittel seit 1962 auf dem Markt ist, aber sich noch immer in der "Versuchsphase" befindet, noch nicht abschließend zugelassen wurde. Interessant dabei fand ich, daß diese Herstellerfirma fast ausschließlich Insektengifte herstellt.

 

Daß ich Dr.Dr. Spr von den Nebenwirkungen von Ledermix unterrichtet und gebeten hatte, dieses Gift nicht in meinen Körper zu befördern, der ZA aber nur, weil er "sowas noch nie gehört" hat, in körperverletztender Weise trotzdem weiter damit hantiert hat, muß ich also hinnehmen. Ich habe keine Rechte. Und wenn der ZA behauptet, ein anderes Medikament verwendet zu haben - dann wird natürlich den Worten des ZAs geglaubt.

 

In der menschlich entwürdigenden Verhaltensweise, nur über seine Helferin mit mir zu sprechen (einer der Beamten bei der Vernehmung litt zutiefst menschlich mit mir, was mir gut tat, der andere Beamte sagte deutlich, das sei völlig unwichtig) sah der Staatsanwalt keinen Grund, um einen ZA mit einer Klage zu "belästigen".

 

Schließlich wurde ich darüber aufgeklärt (diese Formulierung kannte ich bereits), daß grundsätzlich "ein ZA , der die Behandlung eines Patienten übernommen hat, auch zur medizinischen Versorgung seines Patienten verpflichtet" ist, "Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht unbegrenzt....er kann die Behandlung eines Patienten ablehnen, wenn er der Überzeugung ist, daß das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht."

 

Die bloße "Überzeugung" des ZAs reicht aus, um einen Patienten auf die Straße zu setzen. Man glaubt grundsätzlich den Worten eines ZAs . Ob nun "Psychosomatik" oder mangelndes Vertrauensverhältnis.....wenn ein Patient unbequem wird, hat der ZA alle Macht, diesen loszuwerden.

 

Der ZA weiß, was er sich vor dem Gesetz alles erlauben kann. Der Patient, dringend auf Hilfe angewiesen, ist dieser Willkür ausgesetzt, es gilt das Motto: "Auch wenn ich (ZA ) dir (Patient) wissentlich schade, hast du das hinzunehmen. Wenn dir das nicht paßt, kannst du ja gehen; gehst du nicht, sehe ich zu, dich loszuwerden, damit meine Fehler nicht

ans Tageslicht kommen.

 

Schon wieder wurde mir klargemacht, daß zwar eine Verpflichtung zur Behandlung besteht - in nächsten Moment wird diese Verpflichtung durch ein Gesetz wieder aufgehoben - wobei ausschließlich die Auskunft des ZAs Beachtung findet!

 

" Zahnärztliche Fehler, können immer dem "unberechenbaren" Körper (nicht absehbare Veränderung oder Entwicklung) zugeschoben werden. Einem Zahnarzt-Fehler auf die Spur zu kommen ist so schön schwierig, daß diese Macht permanent mißbraucht wird! - Macht man darauf aufmerksam, findet man kein Gehör.

 

Daß ich die fehlerhaft durchgeführte Wurzelfüllung am Zahn 45 (was zur WSR geführt hatte) nachweisen konnte, der ZA wissentlich nur den halben Wurzelkanal versorgt , die daraus resultierenden Schmerzen als Einbildung hingestellt und behauptet hatte, alles Zahnmedizinische getan zu haben, mir dringend geraten hatte, einen anderen Arzt (keinen ZA!!) aufzusuchen, weil "es bei Ihnen etwas ganz anderes ist", interessierte die Staatsanwältin nicht; auch nicht, daß Dr.Dr. Spr bereits eine (unvollständige) Wurzelbehandlung abgeschlossen, mich aber in dem Glauben gelassen hatte, es sei eine medizinische Einlage in den Wurzelkanal eingebracht worden (die abschließende Behandlung sollte im Januar 1996 vorgenommen werden - was nachweislich schon gelogen war, denn er wußte, daß er bereits - und fehlerhaft nur bis zur Hälfte - diesen Kanal geschlossen hatte! - es ist also nachvollziehbar, daß er mich schnellstens loswerden mußte!).

 

Mehrere ZÄ sahen später den unvollständig behandelten Wurzelkanal und bestätigten mir dies als Grund der unmenschlichen Schmerzen.

Dr. Dr. Gü nahm im Februar 1996 die WSR vor (aufgrund der fehlerhaften Behandlung durch Dr.Dr. Spr war das nicht anders zu lösen) danach war ich schmerzfrei.

 

Die Staatsanwältin sah in der Behandlung von Dr.Dr.Spr keine Körperverletzung, weil in der Stellungnahme "eines erfahrenen Sachverständigen" die Wurzelbehandlung des Zahnes 45 als "kunstgerecht" hinstellt wird (eine unvollständige Wurzelbehandlung, welche eine WSR nach sich zieht ist kunstgerecht!?).

 

In der Patientenkartei war diese abschließende Behandlung des Zahnes 45 nicht vermerkt (sie hatte ja auch noch nicht stattgefunden!) - aber meine Nachweise (Röntgen!) wollte die Staatsanwältin nicht!

 

Beim unzureichende Randschluß der Provisorien handele es sich "um Probleme, die bei einer zahnärztlichen Behandlung immer einmal auftreten können. Derartige kleine Ungenauigkeiten sind nicht immer zu vermeiden"

 

Öffentlich wird von ZÄ eine andere Sprache gesprochen! Es wird immer auf die Wichtigkeit der Kronenabschlüsse hingewiesen!

 

Die Schienentherapie hält der Sachverständige "sowohl zur Vorbereitung einer Endversorgung als auch zur sofortigen Behandlung Ihrer vielfältigen Beschwerden grundsätzlich für sinnvoll". 

 

Sinnvoll ist es immer, wenn der ZA tatsächlich eine Vorbereitung für die Endversorgung durchführt. Dr.Dr. Spr hat nichts dergleichen getan.

 

Meine "Beschwerden" waren schlimmste Schmerzen, die ich eindeutig Zähnen zuschreiben konnte. Fehlbehandelte, schmerzverursachende Zähne können durch eine Schienentherapie nicht "beschwerdefrei" werden! - Zum xten Male mußte ich mir eine Schmerzursache (Kiefergelenksbeschwerden) zuschreiben lassen, die ich niemals hatte, aber: wenn ZÄ dies behaupten, muß es ja richtig sein!

 

Schließlich mußte ich mir von der Staatsanwältin gefallen lassen, daß der Eintrag in der Patientenkartei, die Behandlung sei deshalb verweigert worden, weil ich eigenmächtig an Provisorien "manipuliert" haben soll (was nicht stimmte!), mich verständlicherweise "persönlich gekränkt" haben mag. Der Tatbestand, daß ich in "sittlicher oder sozialer Hinsicht herabqualifiziert" wurde, sei nicht gegeben.

 

In meinem Fall habe ich aber in den Gerichtsverfahren feststellen müssen, daß mir zur Last gelegt worden war, herausgefallene Provisorien selbst wiedereingesetzt zu haben - nachdem ich mehrmals erfolglos um Hilfe beim ZA gebeten hatte und dies zum Schutz meiner Zähne gezwungen war zu tun! Oder bei Nichtbehandlung exzellente eigene Provisorien herstellen konnte, welche vergleichsweise besser und passender waren, als die eines ZAs (was ich jederzeit unter Beweis stellen konnte), welche ich mir anfertigen mußte, um meine Zähne zu schützen, aber erst, nachdem mir von ZÄn diese Hilfe verweigert worden war.

 

Das bedeutet: eine diesbezügliche - falsche! Weil nicht der Wahrheit entsprechende! - von Dr .Dr. Spr in den Patientenunterlagen vermerkte Notiz wird immer gegen mich verwendet werden - niemand fragt nach dem Wahrheitsgehalt!

 

Allein die Tatsache, daß eine Patientin "selbst Hand anlegt" reicht aus, um daraus den Schluß zu ziehen: das ist fehlerhaft. Daß meine Provis oftmals haltbarer, passender und zahnfleischschonender waren, als von ZÄn hergestellte, daß ich meine Zahnstümpfe viel sorgfältiger reinigte, bevor ich die Provis einsetzte, wurde dabei unter den Tisch gekehrt. Eine Patientin darf das nicht.

 

Ich hatte nachweislich Schaden von zahnärztlich angefertigten Provis davongetragen, während ich mit den von mir sorgfältig angefertigten immer für eine Abheilung des durch deren insuffiziente Provis verursachte Schäden am Zahnfleisch erreichen konnte. Dies habe ich später fotografisch dokumentiert. Aber: eine Patientin darf das nicht.

 

Weil also herausgefallene Provisorien nicht von einer Patientin selbst wiedereingesetzt werden dürfen, wird solches Handeln immer gegen die Patientin ausgelegt; niemand fragt danach, daß der ZA die Hilfe verweigert hat und man schließlich, um weiteren Schaden zu vermeiden, selbst für den Schutz gesorgt hat. Und niemand kann nachvollziehen, daß diese Selbsthilfe wesentlich professioneller (weil man sich viel mehr Zeit nehmen kann!) ist, als die des ZAs (der immer in Zeitnot ist und dementsprechend schlampig arbeitet - ich habe diverse Provisorien zum Vergleich und weiß, wovon ich rede).

 

Bei Dr. Dr. Spr habe ich nichts dergleichen getan! Auch seine insuffizienten Provis nicht angerührt. - Wenn er also eine solche Behauptung in die Patientenkartei einträgt, wird Notiz in Gerichtsverfahren immer gegen die Patientin verwendet - ohne nachzufragen, wie der Wahrheitsgehalt ist.

 

In meinem Fall ist also eine solche Notiz eine üble Nachrede - weil sie nicht der Wahrheit entspricht, aber immer gegen mich ausgelegt werden wird.

Genau so war mein Antrag bei der Staatsanwaltschaft zu verstehen. Ich konnte aber nicht erwarten, daß dies Gedankengänge - auch wenn sie der Realität entsprechen - von einer Staatsanwältin nachvollzogen werden können.

 

Daß Dr.Dr. Spr mir in "voller Absicht " Schaden zugefügt haben soll wird natürlich negiert, weil man davon ausgeht, daß ein ZA sowas nicht absichtlich macht.

 

Obwohl der ZA wußte, daß ich über das Sozialamt krankenversichert bin, schickte er mir für seine mißglückten Provisorien eine Rechnung über

DM 1.793,30 - für Provisorien, welche nachweislich nicht brauchbar gewesen waren.

 

Patientenunterlagen wurden mir auch nach anwaltlicher Aufforderung nicht ausgehändigt

 

Ich hatte mich zu diesem ZA voller Vertrauen gesetzt, ihm die Zahngeschichte wunschgemäß dokumentarisch aufgeschrieben, dabei Namen genannt

("Sie müssen mir schon vertrauen") und dargestellt, welche menschliche Verhaltensweisen mich "außer Kraft" gesetzt hatte.

 

Diese Dokumentation, die Dr. Dr. Spr als Konzeptgrundlage für seine Behandlungsmaßnahmen haben wollte, hat er in jeder Weise dazu genutzt, jene Verhaltensweisen gegen mich anzuwenden, von denen er aufgrund meiner ihm anvertrauten Schilderung wußte, daß sie mich mundtot machen.

 

Milde lächelnd wurde ich vom xten Anwalt darüber informiert, daß es überhaupt keinen Zweck hat, gegen einen ZA vorzugehen. Anzeige gegen einen ZA ? "Darüber lachen die (ZA , Staatsanwalt, Richter ) doch nur", sagte der Anwalt.

 

Als ich um die Rö bat, um mir davon Kopien anfertigen zu können, bekam ich diese nicht. Erst als mein Anwalt diese anforderte, bekam ich Kopien nach Kostenerstattung. Das so wichtige Rö von der behandelten Wurzel 45 war "verschwunden".

Anlage: Ablehnungsbescheid der Strafanzeige (vom 13.03.96)

              der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 24.02.97  

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg                      24. 02. 1997

              

Betr.:Ihre Strafanzeige vom 13.03.1996 wegen unterlassener Hilfeleistung u.a. gegen den Zahnarzt Dr. Spr

 

Sehr geehrte Frau Schmidt,

das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Spr ist eingestellt worden. Ihre Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Hamburg im Sonderdezernat für Medizinschadensfälle bearbeitet Zu diesem Zweck sind im Anschluß an Ihre Vernehmung durch die Kriminalpolizei die Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder beigezogen und ausgewertet worden. Zu einzelnen Fragestellungen wurde eine Stellungnahme eines erfahrenen Sachverständigen auf dem Gebiet der Zahnheilkunde eingeholt. Die Ermittlungen bieten im Ergebnis keinen Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, 170 11 StPO.

 

Sie werfen dem Beschuldigten eine unterlassene Hilfeleistung vor: Er habe Provisorien nicht ordnungsgemäß eingesetzt, in der Zeit vom 08.12. bis 13.12.1995 Behandlungsmaßnahmen unterlassen und schließlich am 22.12.1995 die Behandlung abgebrochen. Eine Straftat gem. § 323c StGB liegt bei diesem Sachverhalt schon auch Rechtsgründen nicht vor. Nicht jede unterbliebene ärztliche Behandlung ist eine unterlassene Hilfeleistung. Gem. § 323c StGB macht sich vielmehr nur strafbar, wer in Unglücksfällen vorsätzlich die erforderliche Hilfe nicht leistet. Unglücksfälle sind plötzliche Ereignisse, die eine erhebliche Gefährdung mit sich bringen, nicht aber chronisch verlaufende Krankheitsprozesse (BGH NJW 1975, 605).

 

Ebensowenig kann dem Beschuldigten eine üble Nachrede oder eine

Verleumdung zum Vorwurf gemacht werden. Sie sind der Ansicht, Sie seien Opfer dieser Straftaten geworden, weil der Beschuldigte am 22.12.1995 die Behandlung mit der Begründung abbrach, an den von ihm angepaßten Provisorien sei "manipuliert" worden, und einen entsprechenden Vermerk in seiner Behandlungskarte fertigte. Die entsprechenden Tatbestände der §§ 186, 187 StGB setzen voraus, daß der Beschuldigte Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. In diesem Sinne ehrenrührig ist eine Tatsache erst dann, wenn sie den anderen bei objektiver Betrachtung in sittlicher oder sozialer Hinsicht herabqualifiziert. Davon kann bei der o.g. Tatsache keine Rede sein, auch wenn die Begründung des Beschuldigten für den Behandlungsabbruch Sie persönlich gekränkt haben mag.

 

Schließlich fehlt es auch für eine vorsätzliche Körperverletzung an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten. Ihr Hinweis, daß der Beschuldigte als Facharzt "mit vollem Wissen" gehandelt habe, vermag diese Beurteilung nicht zu ändern. Das bloß abstrakte Wissen eines Arztes um die Regeln der ärztlichen Kunst erlaubt nicht den Rückschluß, daß er auch etwaige Behandlungsfehler gewollt oder billigend in Kauf genommen habe. Eine Strafbarkeit des Beschuldigten kommt daher allenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung, §§ 230, 232 StGB, in Betracht.

II.

Zunächst ist festzuhalten, daß dem Beschuldigten wegen des Behandlungsabbruchs am 22.12.1995 eine Körperverletzung durch Unterlassen nicht zur Last gelegt werden kann. Grundsätzlich ist zwar ein Arzt, der die Behandlung eines Patienten übernommen hat, auch zur medizinischen Versorgung seines Patienten verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht unbegrenzt. Gem. § 1 Abs. 9 Satz 2 der ärztlichen Berufsordnung kann ein Arzt die Behandlung eines Patienten ablehnen, wenn er der Überzeugung ist, daß das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht. Sie selbst schildern, daß es in den Tagen vor dem Behandlungsabbruch mehr und mehr zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Beschuldigten gekommen sei. Daß der Beschuldigte in dieser gespannten Situation die Behandlung nicht selbst fortsetzen wollte, ist nachvollziehbar und muß hingenommen werden, zumal für Ihre Weiterbehandlung Sorge getragen war. Immerhin hatten Sie am 13.12.1995 eine Überweisung ins Universitätskrankenhaus Eppendorf zur Weiterbehandlung von ihm erhalten.

 

III.

Aus dem Zeitraum vor dem 13.12.1996 beanstanden Sie die Behandlung in einer Vielzahl von Punkten. Dieser Sachverhalt bietet indessen nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Veranlassung für ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft von Amts wegen. Körperverletzungsdelikte können grundsätzlich im Wege der Privatklage vom Verletzten selbst verfolgt werden, § 374 Abs. I Nr. 4 StPO. Die Staatsanwaltschaft ist zum Einschreiten nur dann berechtigt und verpflichtet, wenn die Verfolgung ausnahmsweise auch im öffentlichen Interesse liegt, weil der Rechtsfriede über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist (§ 376 StPO i.V.m. Ziff. 86 Abs. I RiStBV).

 

Diese besonderen Umstände können bei einem ärztlichen Behandlungsfehler insbesondere dann vorliegen, wenn der Beschuldigte Arzt sich besonders leichtfertig verhalten hat oder wenn die fehlerhafte Behandlung erhebliche gesundheitliche Schädigungen für den Patienten nach sich gezogen hat. Hierfür haben die Ermittlungen jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte erbracht:

 

1.Sie beanstanden u.a., die Wurzelbehandlung Ihres Zahnes 45 sei verspätet vorgenommen worden. Bereits aufgrund des Befundes einer Panoramaaufnahme aus dem Jahr 1994 sei eine Wurzelbehandlung indiziert gewesen. Diese Panoramaaufnahme (vom 01.11.1994, nicht vom 09.09.1994) ist dem Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt worden. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, daß ein zwingender Grund zur Wurzelbehandlung seinerzeit noch nicht vorhanden war. Die an der Wurzelspitze sichtbare Aufhellung könne als Austrittsstelle eines Nerven interpretiert werden, was auch die Druckempfindlichkeit in diesem Bereich erkläre.

 

2.Die Wurzelbehandlung, die der Beschuldigte später vorgenommen hat, hält der Sachverständige für kunstgerecht. Auch die Zeiträume zwischen den insgesamt 6 dokumentierten Erneuerungen der medikamentösen Einlage hält er, für vertretbar.

 

3.Die von Ihnen beklagten Beschwerden wie "blutunterlaufene Zunge, Atemnot, Herzrasen, Schlafstörungen, Schweißausbrüche" usw. sind medizinisch wissenschaftlich nicht in einen zweifelsfreien Zusammenhang mit den Medikamenten zu bringen, die der Beschuldigte zur Behandlung verwendet hat. Der Sachverständige weist mit Recht darauf hin, daß ein Zusammenhang mit dem Medikament "Ledermix" schon deshalb nicht ohne weiteres angenommen werden kann, weil der Beschuldigte bei seiner letzten Überprüfung des Zahnes 45 gar kein Ledermix zur Entzündungshemmung mehr verwendet hat, sondern Calciumhydroxid. Auch wenn für Sie selbst die Ursächlichkeit aufgrund der Beobachtung Ihrer körperlichen Reaktionen festzustehen scheint, kann darauf allein nicht die öffentliche Klage wegen einer Straftat gestützt werden. In einem Strafverfahren müssen derartige Ursachenzusammenhänge zweifelsfrei, wissenschaftlich und aufgrund unabhängiger Gutachten festgestellt und bewiesen werden.

 

4.Aus demselben Grunde kann dem Beschuldigten auch nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, daß erst durch seine Behandlung die Wurzelspitze des Zahnes 45 zerstört worden wäre. Allein der Umstand, daß die Wurzelbehandlung im Ergebnis nicht erfolgreich war, ermöglicht nicht den Rückschluß darauf, daß sie von Anfang an fehlerhaft oder sogar schädlich gewesen ist.

 

5.Schließlich teilt der Sachverständige auch nicht Ihre Ansicht, die Schienentherapie des Beschuldigten sei von Anfang an überflüssig. Er hält die Therapie sowohl zur Vorbereitung einer Endversorgung als auch zur sofortigen Behandlung Ihrer vielfältigen Beschwerden grundsätzlich für sinnvoll.

 

6.Soweit Sie darüber hinaus den unzureichenden Randschluß bei diversen Provisorien, die mangelhafte Versorgung beschliffener Zahnstümpfe oder mißglücktes Einschleifen von Kronen rügen, handelt es sich um Probleme, die bei einer zahnärztlichen Behandlung immer wieder einmal auftreten können. Derartige kleinere Ungenauigkeiten sind nicht immer zu vermeiden. Sie rechtfertigen nicht die kostenintensive Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten von Amts wegen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß zumindest für einen Teil dieser Beanstandungen auch die 3‑Monats‑Frist für den Strafantrag (§§ 232, 77b StGB) verstrichen sein dürfte: So war Ihnen beispielsweise seit Oktober 1995 bekannt, daß der Zahn 37 zeitweise nicht durch ein Provisorium geschützt worden war. Ihr Strafantrag datiert jedoch erst vom 13.03.1996.

 

Die nachfolgende Rechtsbelehrung bezieht sich nicht auf die Vorwürfe der Körperverletzung, der üblen Nachrede und der Verleumdung. Es bleibt Ihnen unbenommen, die Angelegenheit insoweit im Wege der Privatklage beim Amtsgericht selbst weiter zu verfolgen. Zuvor müßten Sie jedoch einen Sühneversuch unternehmen, der schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Öffentlichen Rechtsauskunfts‑ und Vergleichsstelle (Bezirksamt, Ortsamt oder Ortsdienststelle) zu beantragen ist.

 

Hochachtungsvoll

 

Der Rückblick auf den Zeitraum 1994/95 war erschütternd: die geplante Zahnbehandlung war noch immer nicht durchgeführt, ich unmenschlichen Quälereien ausgesetzt worden. Während dieser Zeit "tobte" der Prozeß gegen ZA B (als Betroffene, die noch dazu noch immer nicht einen wiederhergestellten Zahnapparat hatte, mit unmenschlichen Schmerzen in hilfloser Situation, war es ein "Krieg der Worte und Behauptungen" , die in einer solchen physischen und psychischen Verfassung niederschmetternd sind!). 

 

Die Anwaltssache gegen ZA Sch war in vollem Gange (auch hier mußte ich mir einiges gefallen lassen). Der Anwalt, der mich vertreten wollte, hatte sich das anders überlegt. Er sagte, ich müsse mich für einen ZA entscheiden, damit das Gericht nicht den Eindruck bekomme, ich sei "nur darauf aus" (sozusagen aus Hobby) Gerichtsverfahren gegen ZÄ zu führen.

 

Meine berechtigte Frage, wenn aber doch v i e r  Zahnärzte nachweislich gepfuscht und meine Gesundheit zerstört, mich in die Arbeitslosigkeit und den finanziellen Ruin getrieben haben, wieso sollte ich dann um des gerichtlichen "Eindrucks" wegen mich für einen ZA entscheiden? Der Anwalt sagte: "Sie werden vor Gericht nicht ernst genommen, weil man im allgemeinen davon ausgeht, daß es bei so vielen ZÄ, die angeblich gepfuscht haben sollen, nicht an den ZÄn liegt, sondern an der Patientin. Das ist eben so." 

 

So langsam mußte auch ich begreifen, daß sich Rechte und Gesetze im "Ernstfall" nichts als Worte sind, geschrieben von Leuten, die ihr Wissen von jenen haben, welche überhaupt kein Interesse daran haben, Patienten jemals irgendwelche Rechte einzuräumen. Ich stellte in der kommenden Zeit fest, daß Patientenrechte , welche ohnehin von ZÄ belächelt und keinesfalls befolgt werden, von Gesetzen regelrecht "aufgehoben" werden - alles nur Schein. 

 

Nachdem der Anwalt von meiner Rechtschutzversicherung seine Gebühren bezahlt bekommen hatte, legte er das Mandat nieder. Er blieb bei seiner Ansicht, ich müsse mich für einen ZA entscheiden.

 

Das Sozialamt hatte mich mehrmaligen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt ausgesetzt, welches zwar Behandlungsbedarf festgestellt hatte, deren Kosten aber durchweg abgelehnt worden waren.

 

Dr. Dr. Spr, der seine Hilfe hierfür optimistisch angeboten hatte, gab bereits nach der ersten Absage auf. Anstatt mich von seinem Sinneswandel zu unterrichten und mir die Chance zu geben, sofort einen anderen ZA zu konsultieren, ließ er mich immer von seinem "Konzept" wissen, welches er "irgendwann" für die "Endlösung" im Kopf hatte. Getan hat er nichts, außer Alibi(be)handlungen.

 

Die Fahrtkosten nach Göttingen zum Gutachter mußte ich aus eigener Tasche von dem wenigen Sozialgeld bezahlen - auch hier lief ein langes, schließlich erfolgloses Widerspruchsverfahren. Nein, solche Kosten seien keine Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz.

 

Ohne Auto bekam ich keine Aufträge mehr - und mein Körper war völlig ausgelaugt durch die dauerhafte Schmerzbelastung, aber immer mehr auch aus Unverträglichkeiten von Materialien, was ich damals noch nicht einordnen konnte.

 

Ich war mutlos geworden, schaffte es aber immer wieder jedem neuen Tag ein Lächeln und eine optimistische Einstellung abzugewinnen.

 

Aber: ich brauchte nunmal dringend zahnärztliche Hilfe, die ich nirgendwo fand.

 

Daß ich sogar noch an terminierten Tagen unter fadenscheinigen Begründungen wieder nach Hause geschickt wurde, wenn ich den "Behandlungsschein für den Zahnarzt" vorlegte, glaubte man mir beim Sozialamt nicht. "Das dürfen ZÄ nicht", wurde gesagt. Daß es trotzdem getan wird, interessierte niemanden. Im Gegenteil: der Sozialamtspsychiater quälte mich mit Bemerkungen, daß ich nicht gesund werden wolle, daß ich mich mit keinem ZA verstehe. "Wenn ein Patient mehr als 3 Zahnärzte benötigt und noch immer nicht "zufrieden" ist, liegt es nach allgemeiner Auffassung am Patienten. Das werde ich auch so notieren!" Ich wollte mich rechtfertigen. "Sie sind jetzt still!" schrie er, "jetzt rede ich!"

 

Keine Diskussion! Ich hatte den Mund zu halten. "Nehmen sie sich vor, jeden Tag einmal ganz um die Alster zu gehen, Zeit dafür haben Sie doch jetzt, dann haben Sie auch keine Schmerzen mehr!" Beim Hinausgehen sagte er: "Nun bringen Sie das endlich mal in Ordnung mit Ihren Zähnen" . Mir fiel zu dieser Blindheit nicht mehr ein.

 

Mein Körper konnte die Schmerzbelastung nur noch "ertragen", indem er auf "Stillhalten" schaltete. Ich vermied Anstrengungen, denn diese führten naturgemäß zu Doppelbelastungen des Kreislaufs, weil die Ursache nicht beseitigt war. Alle positiven Gedanken oder Aktivierung der

"Selbstheilungskräfte" (Heilung ist immer "selbst") konnten nicht fruchten, so lange die Ursachen nicht behandelt waren. Die waren noch immer bei den Zähnen zu finden . Zudem wurde der Körper irgendwie "vergiftet". Besonders schlimm wurde dies nach Einbringen der Provisorien. Der metallische, brennende Geschmack im Mund war unerträglich. Mein überdurchschnittlich ausgeprägter Geruchssinn "verschob" sich...es roch alles gleich bzw. nicht mehr so, wie ich es kannte.

 

Meine Bemühungen, durch viel Trinken eventuelles Gift auszuschwämmen konnte nicht funktionieren, weil das "Gift" dadurch ja nur noch mehr in den Körper geschleust wurde, weil es im Zahnapparat zu finden war.

 

Als die provisorische Keramikmasse vom Provi 37 abgebrochen war, wurde es noch schlimmer. Die Zunge war blau-violett angelaufen, mir war ständig übel, schwindelig, ich hatte Atemnot, Herzrasen, fiel immer häufiger in eine Art Tiefschlaf, aus dem ich schweißgebadet, vollgesabbert aufwachte, völlig benommen. Das Gesichtsfeld veränderte sich: ich konnte nur noch sehen, worauf ich unmittelbar geradeaus blickte, während alles andere verschwamm bzw. nicht mehr sichtbar war. Schüttelfrost und Schwitzen lösten einander ab.

 







Da die Zunge genau am 37 und an den Zähnen 45 und 46, auf denen sich die von Dr. Dr. Spr eingebrachten Provisorien befanden durch den direkten Kontakt an diesen Stellen besonders dunkelblau-violette "Male" zeigte, brachte ich das in Zusammenhang damit.      

Der hinzugezogene ZA wollte davon nichts hören; ich vertraute mich meinem Hausarzt an, bat um Hilfe. Er schien besorgt, sagte aber, ein Toxikologe werde nur auf privater Basis tätig, das bezahle das Amt nicht. Das war für ihn der Grund, diese wichtige Behandlung abzulehnen.

 

Sämtliche körperliche Funktionen wurden unberechenbar, das Zucken, die Sprechschwierigkeiten. Formulierungen waren kaum mehr möglich. Ich nahm eine seltsam gebeugte Haltung an - ohne das ich das bemerkte. Manchmal erschrak ich darüber, wenn das ich zufällig im Spiegel sah. Ich bemühte mich, aufrecht zu gehen, aber ohne dies zu bemerken war ich bald wieder "gebeugt".

Da ich keinerlei Medikamente zu mir nahm, ich den Beginn dieses Zustandes zeitlich orten konnte, konnte ich nur den Zusammenhang mit den Provisorien bzw. dem verwendeten Material vermuten. Immer noch war nach meine Informationen Ledermix im Wurzelkanal 45.

 

Im Januar 1996 nahm ich Kontakt auf zu einem ZA (Spi), welcher gerade eine eigene Praxis eingerichtet hatte. Er sah sich die Provisorien an und war entsetzt. Erklärte mir genau, warum das Provisorium 37 die Keramik gar nicht haltbar tragen konnte: Das Metall sei extrem dünn und brüchig, bestand nicht aus einem Teil, sondern war zusammengesetzt aus diversen Stückchen schwarzen angelaufenen, undefinierbaren Metalls, welche in sich schon gar nicht haltbar waren. Wahrscheinlich hatte der Techniker sparen wollen. (Ich hatte mich ohnehin gewundert, weshalb Dr .Dr. Spr. Metall verwendet hatte - halbarer waren die Provis deshalb nicht!). - Als ich dies schriftlich bestätigt haben wollte, weigerte sich der ZA "das darf ich nicht". Auch in der Patientenkartei "durfte" er das nicht der Realität entsprechend notieren. Dort notierte er lediglich einen "insuffizienten Randschluß der provisorischen Krone 37" und daß diese von ihm ersetzt wurde.

 

Es kam mir aber vor allem auf das undefinierbare, brüchige Metall an, auf dem der Halt einer provisorischen Keramikmasse gar nicht möglich war - und deshalb das Abbrechen zu erklären war. Aber das wollte der ZA nicht vermerken. "Das können wir unter uns besprechen - notieren darf ich das so nicht".