Die Entschädigung eines Opfers soll durch das sogenannte "Opferentschädigungsgesetz" (OEG)geregelt werden - aber auch das ist nur ein Fake, weil immer auch Definitionssache ist, wer als "Opfer" "anerkannt" wird,Und dies wiederum hängt von denen ab, die darüber zu entscheiden habenIch hatte bereits darüber berichtet, was ich erlebt hatte vor vielen Jahren, als ich im Grunde alle "Auflagen" als "erfüllt" ansah, nach dem OEG eine Entschädigung beanspruchen zu dürfen. Denn ich war nachweislich von ZÄn verpfuscht worden und bekam nirgendwo eine abschließende Zahnbehandlung. Die Kosten für Zahnersatz bei Nichtverschulden sind im OEG ganz deutlich niedergeschrieben..... Damals wusste ich nicht, wie was interpretiert wird und wie das Wort umgedreht wird, wie alles "verbogen" wird...und im Grunde wieder einmal die Täter das Recht auf ihrer Seite haben. Ich werde dieses Thema hier nochmal wiederaufnehmen, möchte aber jetzt schon Auszüge aus dem damals mir vorliegenden Schriftstück zum Nachlesen zur Verfügung stellen. Auszug aus dem OEG in PDF Und hier ist ein Ausschnitt der haarsträubenden Antwort. Ich habe nicht ohne Grund diese "Antwort" veröffentlicht unter "Körperverletzung/Straftaten" |