Der Zahnpatient vor Gericht
"rechtliches Gehör" ?
Das Gericht ist verpflichtet, einem Geschädigten dieses Recht einzuräumen.
Aber das geschieht ausschließlich, damit dies im Protokoll als "erledigt", "Pflicht nachgekommen" niedergeschrieben werden kann
Jedweder Vortrag eines geschädigten Zahnpatienten wird und bleibt
weiterhin ignoriert.
Gerichte entscheiden in der Regel
demzufolge immer einseitig, und das
"Im Namen des Volkes"
Hier darf man sich einmal die Frage erlauben: ist der geschädigte Patient noch "Volk"?
Oder überhaupt noch Mensch?